Rechtsbücher

Rechtsbücher

Rechtsbücher des Mittelalters, die im 13. Jahrh. in Deutschland entstandenen Land- und Lehnrechtsbücher, der Sachsen-, Schwaben- und Deutschenspiegel sowie die sich hieran anschließenden spätern Sammlungen; es handelt sich bei sämtlichen um Privatarbeiten, Zusammenstellungen geltender Rechtssätze, und zwar überwiegend geltenden Gewohnheitsrechtes. Vgl. Homeyer, Die deutschen R. des Mittelalters (Berl. 1856). Weiteres in den Artikeln: Deutsches Recht, Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, Deutschenspiegel.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Rechtsbücher — Rechtsbücher,   im Spätmittelalter private Aufzeichnungen des geltenden deutschen Gewohnheitsrechts in deutscher Sprache durch rechtskundige Laien ohne amtlichen Auftrag. Später erlangten Rechtsbücher zum Teil gesetzesähnliches Ansehen, z. B. der …   Universal-Lexikon

  • Rechtsbücher — Rechtsbücher, die Quellen des geschriebenen, aber nicht auf der Gesetzgebung beruhenden Rechts, bes. private Aufzeichnungen des in einem Lande geltenden Rechts, z.B. der Sachsenspiegel (s.d.), Schwabenspiegel (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Skandinavische Rechtsbücher — Skandinavische Rechtsbücher, die Rechtsaufzeichnungen der skandinavischen Völker; dahin gehören: das Guthalagh, aus dem 11. Jahrh., das Ostgöthalagh aus dem 13. Jahrh., das Upsalalagh aus dem 13. Jahrh., das Südhermannalagh, Westermannalagh,… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Rechtsbuch — Der Ausdruck Rechtsbuch bezeichnet in der Rechtsgeschichte eine private Rechtsaufzeichnung des Mittelalters bzw. der frühen Neuzeit. Der Begriff definiert sich als Gegensatz zu Gesetzen, Verordnungen und anderen durch Inhaber herrschaftlicher… …   Deutsch Wikipedia

  • Sachsenspiegel — Die Wahl des Königs. Oben: die drei geistlichen Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf …   Deutsch Wikipedia

  • Sassenspegel — Die Wahl des Königs. Oben: die drei geistlichen Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog …   Deutsch Wikipedia

  • Sächsisches Recht — Die Wahl des Königs. Oben: die drei geistlichen Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog …   Deutsch Wikipedia

  • Recht (Subst.) — 1. Alles, was das Recht erlaubt, thut man mit Recht. – Graf, 285, 6. Mhd..: Allez daz das reht irloubt, daz tut man wol mit rehte. (Daniels, 334, 43.) 2. Alt Recht und frischer Braten ist wohl zu rathen. Böhm.: Stará práva, čerstvá potrava –… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Carl Gustav Homeyer — Büste von Carl Gustav Homeyer Carl Gustav Homeyer (* 13. August 1795 in Wolgast; † 20. Oktober 1874 in Berlin) war ein deutscher Jurist, Rechtshistoriker und Germanist. Leben Carl Gustav Homeyer war ein Sohn des Wolgaster Reeders und… …   Deutsch Wikipedia

  • Jeger — Eustachius Jeger (* 1653 in Schwäbisch Gmünd; † 9. Januar 1729 ebenda) war Ratskonsulent und Verfasser der Schwäbisch Gmünder Rechtsbücher. In den Jahren 1709 bis 1716 war er außerdem Vogt der Freiherren Sturmfeder von Oppenweiler. Biografie… …   Deutsch Wikipedia

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