Württemberg [1]

Württemberg [1]

Württemberg (früher Wirtemberg; hierzu die Karte »Württemberg«), Königreich in Süddeutschland, seiner Größe nach der dritte, der Einwohnerzahl nach der vierte der deutschen Bundesstaaten, grenzt gegen N. an Bayern und Baden, gegen Westen und S. an dieselben Länder sowie an den Bodensee und die hohenzollerischen Lande, im O. wieder an Bayern. Im N. berührt es noch eine Exklave (Wimpfen) des Großherzogtums Hessen, und im S. ist es durch den Bodensee von der Schweiz getrennt. Als Exklaven liegen im Badischen vier (darunter der Hohentwiel bei Singen) und in Hohenzollern fünf Ortschaften.

Physische Verhältnisse

Bodenbeschaffenheit. Die Hauptgebirge des Landes sind der Schwarzwald und die Alb. Der von diesen Gebirgen nicht bedeckte übrige Teil des Landes gehört der oberschwäbisch-bayrischen Hochebene und dem schwäbisch-fränkischen Terrassenland an. Der württembergische Schwarzwald (s. d.) macht ungefähr ein Drittel, nämlich das nördlichste Stück und einen Teil vom nordmittlern Stück, des ganzen Schwarzwaldes aus und erstreckt sich von der Gegend von Schramberg im S. bis in die Gegend von Neuenbürg in einer Länge von 80 km. Die höchsten Punkte des württembergischen Schwarzwaldes sind an der Hornisgrinde der Dreimarkstein (1152 m) und der Kniebis mit der Alexanderschanze (971 m). Die Alb oder der schwäbische Jura (s. Jura, S. 383) zieht sich von einer Grenze des Königreichs bis zur andern und zerfällt in folgende Teile: Heuberg mit dem 1015 m hohen Lemberg, Hohenzollernalb, Rauhe Alb (Uracher, Münsinger, Blaubeurer, Ulmer Alb), Hochsträß, Aalbuch, Härtsfeld. Südlich von der Alb dehnt sich, zu der oberschwäbisch-bayrischen Hochebene gehörig, ein von Westen nach O. 50–60 km, von N. nach S. ca. 70 km sich erstreckendes Gebiet aus, das von einer etwa 580 m hoch liegenden Wasserscheide sich nach S. zum Bodensee, nach N. zur Donau abdacht. Das breite Wiesental der Schussen teilt die südliche Abdachung in zwei fast gleichhohe Plateaus (650–750 m), auf deren Oberfläche zahlreiche kleine Seen liegen. Der bedeutendste Höhenzug im Innern des Plateaus, von der Schussen und ihren Zuflüssen durchsetzt, führt den Namen Altdorfer Wald. In der südöstlichen Ecke des Donaukreises erhebt sich als Ende des aus Bayern hereinziehenden Alpenlandes der Gebirgsstock der Adelegg mit dem Schwarzen Grat (1119 m). Nördlich von der genannten Wasserscheide slacht sich das von moorigen Wiesengründen durchschnittene Land zur Donau ab, deren Spiegel bei Ulm noch 465 m ü. M. liegt. Die nördlichste Höhe ist hier der isoliert sich erhebende Bussen (767 m) östlich von Riedlingen. Östlich vom Schwarzwald und nördlich von der Alb breitet sich das schwäbische und fränkische Terrassenland aus. Die bedeutendsten Höhen liegen im S., wo die von Donaueschingen bis gegen Rottweil sich erstreckende Hochfläche, die Baar genannt, 715–780 m Meereshöhe hat. Die zu beiden Seiten des obern Neckar bis Horb sich ausdehnenden Flächen haben ein Niveau von 715–520 m Meereshöhe, ein gleiches das von der Nagold durchflossene, den Ostrand des untern Schwarzwaldes begleitende Plateau des obern Gäus. Östlich von diesem breiten sich der Schönbuch, die Filder und das Strohgäu aus, Plateaulandschaften von 550–650 m Höhe. An das Hügelland des obern Neckar von Rottweil (542 m) bis Plochingen (247 m) schließt sich zuerst an: zwischen Neckar, Fils und Rems nach O. der bis 513 m ansteigende Schurwald; weiterhin in dem durchschnittlich unter 320 m absinkenden Plateau- und Hügelland zwischen Neckar, Enz und der Rheinebene der Stromberg (bis zu 477 m) und der Heuchelberg (bis zu 336 m). Nördlich vom Aalbuch und Härtsfeld, zwischen Rems, Kocher und Jagst, breiten sich höhere Plateaus aus, die zum Teil in niedern Bergzügen endigen: der Welzheimer Wald, der Mainhardter Wald, die Waldenburger und die Löwensteiner Berge, diese sämtlich westlich vom Kocher, die Limpurger Berge zwischen Kocher und Jagst, die Ellwanger Berge und das Krailsheimer Hardt im O. der Jagst. Dieses gesamte Gebiet hat an wenigen Punkten unter 400 m, nirgends über 650 m Höhe. Tiefer liegen die fruchtbarern, nach NW. längs des Kocher, der Jagst und der Tauber bis an den Main und Odenwald sich ausdehnenden Plateaus, nämlich die Haller Ebene, die sich von Hall gegen O. bis Kirchberg erstreckt, und die größere Hohenloher Ebene, die von Öhringen bis Rothenburg an der Tauber reicht; bis zu 140 m sinkt das Land an der Mündung des Kocher und der Jagst in den Neckar, wo die beiden erstern Flüsse durch den Harthäuser Wald auseinander gehalten werden.

Gewässer. W. hat in allen Teilen schöne und fruchtbare Täler. Das Rheintal berührt zwar W. nur mit dem Bodenseekessel, nimmt aber das Haupttal des Landes, das Neckartal, und mehrere Nebentäler auf. Der kleinere Teil des Landes gehört zum Donaugebiet. Die Donau betritt dasselbe unweit Tuttlingen, verläßt es bald bei Fridingen und erreicht es bei Scheer wieder, um es bis Ulm in nach NO. gerichtetem Laufe zu durchströmen und hier nach insgesamt 175 km langem Laufe nach Bayern überzutreten. Sie nimmt in W. von rechts her auf: die Ablach, die Riß, die Rot und zahlreiche andre kleinere Gewässer, außerdem bei Ulm die der Donau mindestens ebenbürtige Iller, die ihr gewaltige Mengen von Geröll zuführt; von links her: die Elta, Beera, Lauchert, Aach, Lauter, Schmiech und Blau. Der größere Teil des Landes ist Rheingebiet, und zwar durch den Neckar, den Hauptfluß Württembergs. Er entspringt im äußersten Südwesten des Landes, in der Baar, tritt unterhalb Sulz ins Hohenzollerische, aber bald wieder nach W. über und durchfließt es in nach N. gerichtetem Laufe, von Kochendorf bis Gundelsheim die Grenze gegen die großherzoglich hessische Parzelle Wimpfen und gegen Baden bildend und hier das Land nach einem 281 km langen Lauf verlassend. Er wird von Lauffen an mit Schiffen und Flöhen (ouch mittels Kettenschleppschiffahrt) befahren; die Flößerei auf dem obern Neckar hat seit einigen Jahren aufgehört. Seine wichtigsten Zuflüsse sind von rechts her: die Prim, Schlichem, Eyach, Echaz, Erms, Fils, Rems, Murr, der Kocher und die Jagst; von links her: die Eschach, Glatt, Nagold, Glems, Enz, Zaber und der Leinbach. Unmittelbar dem Rhein fließen zu: die kleinen Flüßchen Alb, Pfinz, Salzach und Kraich, dann die Kinzig und die Murg mit der Schönmünzach. In den Bodensee münden: die Rotach, die Schussen und die Argen. Ein Nebenfluß des Mains ist die Tauber, die den nördlichsten Teil Württembergs auf einer Strecke von 43 km durchfließt. Seen und Weiher gibt es in Menge, besonders im S. der Bodensee, von dem 115 qkm W. angehören, der Federsee bei Buchau im Oberamt Riedlingen, 248 Hektar groß, und mehrere Weiher in Oberschwaben. Mineralquellen zählt man über 70: alkalische Wässer von erhöhter Temperatur (die Schwarzwaldthermen von Liebenzell und Wildbad) und von gewöhnlicher Temperatur (an vielen Orten im Buntsandstein und dem Sand und Kiesschutt des oberschwäbischen Landes); Kohlensäuerlinge (Göppingen, Jebenhausen, Dizenbach etc.); muriatische Säuerlinge (Kannstatt, Berg); Eisenwasser (Überkingen, Niedernau, Teinach); Solen (Jagstfeld, Hall, Sulz und Rottweil); Bitterwasser (Mergentheim); endlich Schwefelquellen (Reutlingen, Sebastiansweiler, Boll).

Tabelle

Seit der Volkszählung von 1900 betrug die jährliche Zunahme der Bevölkerung 1,22, seit der Volkszählung von 1871: 1,11 Proz. Die Zahl der Auswanderer in überseeische Länder belief sich in den 10 Jahren 1896–1905 auf 13,686 Personen gegen 49,848 von 1886–95 und 58,002 von 1876–85. Die am dichtesten bevölkerten Bezirke sind die vom Neckar durchflossenen von Eßlingen bis Heilbronn, am schwächsten bevölkert die auf der Alb und im südöstlichen Oberschwaben gelegenen. Von den Städten zählten 1905: 1 (Stuttgart) über 200,000,1 (Ulm) über 50,000,6 über 20,000,9 über 10,000; weitere 22 Städte und 2 Pfarrdörfer zählten von 5000–10,000 Einw. Nach dem Geschlecht zählte man 1905: 1,122,914 männliche und 1,179,265 weibliche (auf 100 männliche 105 weibliche) Personen. Unter 10,000 Einwohnern waren 1905: 6013 ledig, 3401 verheiratet, 575 verwitwet und 11 geschieden. 1906 fanden 18,617 Eheschließungen statt, es wurden 78,922 Personen geboren (einschließlich der Totgebornen) und 47,000 starben (einschließlich der Totgebornen). Unter den Gebornen waren 8,52 Proz. unehelich Geborne; 20 Proz. der Lebendgebornen oder 36,08 Proz. der Gestorbenen überhaupt starben im ersten Lebensjahr. Nach dem religiösen Bekenntnis zählte man 1905: 1,582,745 Evangelische, 695,808 Römisch-Katholische, 11,106 andre Christen, 12,053 Israeliten und 467 von andern Bekenntnissen. Die Bewohner sind größtenteils alemannisch-schwäbischen, in der kleinern Nordhälfte des Landes fränkischen Stammes. Reichsausländer waren 1905: 23,376 (10,15 auf 1000 Einw.), meist Österreicher, Italiener und Schweizer.

Bildungsanstalten

Die geistige Kultur steht in W. von alters her auf einer hohen Stufe. Die Volksschulen, mit Schulzwang vom 7.–14. Lebensjahr, und die obligatorischen Fortbildungsschulen für die Jugend bis zum 16. Jahre, soweit dieselbe nicht die gewerblichen Fortbildungsschulen oder höhere Unterrichtsanstalten besucht, sind Konfessionsschulen mit gemischt staatlich-kirchlicher Lokalaufsicht; die Oberschulbehörde für die evangelischen Schulen ist das evangelische Konsistorium, für die katholischen der Kirchen rat. 1906 bestanden in W. 2382 öffentliche Volksschulen mit 4890 Lehrern und 615 Lehrerinnen und 315,778 Schülern und Schülerinnen. Die Unterhaltung der Volksschulen erforderte 15,809,000 Mk., wozu der Staat 5,333,000 Mk. beisteuerte. Öffentliche Bildungsanstalten für den Volksschuldienst sind: die evangelischen Schullehrerseminare in Eßlingen, Nürtingen, Künzelsau, Nagold und Backnang (letzteres von 1909 ab), die katholischen in Gmünd und Saulgau, alle mit Präparandenanstalt, und die Lehrerinnenseminare in Markgröningen (evangelisch) und Gmünd (katholisch). Für unbemittelte Waisen bestehen die Waisenhäuser in Stuttgart, Ochsenhausen und Markgröningen als öffentliche Erziehungs- und Unterrichtsanstalten. In Gmünd ist eine Taubstummen- und Blindenanstalt, in Bönnigheim eine Taubstummenanstalt, und mit den Lehrerseminaren in Nürtingen und Nagold sind Filialanstalten für taubstumme Zöglinge verbunden. An höhern und mittlern staatlichen Unterrichtsanstalten für die Jugend bestehen: 14 Gymnasien, 2 Progymnasien, 57 Lateinschulen, 4 Realgymnasien, 6 Realprogymnasien, 10 Oberrealschulen, 19 mittlere und 64 untere Realschulen, 2 Bürgerschulen, 16 Elementarschulen zur Vorbereitung für die vorgenannten humanistischen und realistischen Lehranstalten; das höhere Lehrerinnenseminar in Stuttgart sowie 13 höhere Mädchenschulen. Zur Vorbereitung der dem evangelisch-geistlichen Stande sich widmenden Jünglinge für das Universitätsstudium sind 4 niedere theologische Seminare (in Maulbronn, Schönthal, Blaubeuren und Urach) bestimmt; eine höhere theologische Studienanstalt ist das evangelische Seminar, das altberühmte »Stift«, in Tübingen. Ebenso gibt es zu demselben Zweck 2 niedere katholische Konvikte (in Ehingen und Rottweil) und ein höheres (Wilhelmsstift) in Tübingen. Die Landesuniversität (Eberhard-Karls-Universität) daselbst besteht aus 7 Fakultäten (s. Tübingen). Für die praktische Ausbildung der Kandidaten des katholischen Priesterstandes, die das Universitätsstudium absolviert haben, sorgt das Priesterseminar in Rottenburg. Anstalten für gewerbliche und landwirtschastliche Bildung sind: die Technische Hochschule und die Baugewerkeschule in Stuttgart, die landwirtschaftliche Hochschule in Hohenheim, die tierärztliche Hochschule in Stuttgart, 3 Ackerbauschulen, die Weinbauschule (mit Weinbauversuchsanstalt) in Weinsberg, 8 landwirtschaftliche Winterschulen, die zahlreichen gewerblichen Fortbildungsschulen (zufolge Gesetzes vom 22. Juli 1906 vom 1. April 1909 ab obligatorisch in allen Gemeinden, in denen durchschnittlich mindestens 40 männliche Arbeiter unter 18 Jahren in gewerblichen und kaufmännischen Betrieben beschäftigt werden), verschiedene Frauenarbeitsschulen (darunter als größte diejenigen in Stuttgart und Reutlingen) und ländliche Haushaltungsschulen, die höhere Handelsschule in Stuttgart, endlich das Technikum für die Textilindustrie in Reutlingen, die Stickschule in Wolfschlugen, die Fachschule für Feinmechanik (einschließlich Uhrmacherei und Elektromechanik) in Schwenningen und die Lehrwerkstätte für das Gerbereigewerbe in Metzingen. Der künstlerischen Ausbildung dienen die Akademie der bildenden Künste, die Kunstgewerbeschule (mit kunstgewerblicher Lehr- und Versuchswerkstätte) und das Konservatorium für Musik, sämtliche in Stuttgart. Von Anstalten und Vereinen zur Beförderung der Wissenschaften und Künste sind zu erwähnen: der Verein für vaterländische Naturkunde in Stuttgart mit mehreren Zweigvereinen, der Literarische (Bibliophilen-) Verein in Stuttgart-Tübingen, der Verein für Baukunde, das Konservatorium für die vaterländischen Kunst- und Altertumsdenkmäler, die Württembergische Kommission für Landesgeschichte, der Verein für christliche Kunst, der Württembergische Kunstverein, der Württembergische Goethebund, der Schwäbische Schillerverein (mit Schillermuseum in Marbach), der Württembergische Geschichts- und Altertumsverein etc.; endlich die wissenschaftlichen und Kunstsammlungen der Hauptstadt, nämlich die öffentliche Bibliothek mit über 400,000 Nummern, die Münz- und Medaillen-, Kunst- und Altertümersammlung, das Naturalienkabinett mit gegen 100,000 Arten und einer besondern Sammlung württembergischer Naturalien, das Museum der bildenden Künste und das Landesgewerbemuseum.

Land- und Forstwirtschaft. Bergbau

Von Landwirtschaft, die infolge des günstigen Klimas und der Bodenbeschaffenheit in der verschiedenartigsten Gestalt betrieben wird, einschließlich Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei, lebt nahezu die Hälfte der ganzen Bevölkerung (1895: 45,08 Proz.). Ihrer Förderung dienen außer den genannten Lehranstalten: eine königliche Zentralstelle zu Stuttgart, Gau- und Bezirksvereine, Landesvereine für den Wein-, Obst- und Gartenbau, die Pferde-, Geflügel- und Bienenzucht sowie verschiedene Rindviehzuchtgenossenschaften. Den Ackerbau hemmt teilweise die große Zerstückelung im Lande; nahezu 33 Proz. der landwirtschaftlichen Fläche ist in Händen von kleinbäuerlichen Betrieben mit weniger als 5 Hektar Grundbesitz. Nach der Aufnahme von 1900 entfallen 44,9 Proz. des Areals auf Äcker und Gärten, 1,1 auf Weinberge, 15,1 auf Wiesen, 2,8 auf Weiden, 30,8 auf Forsten und Holzungen. Den ergiebigsten Boden für den Getreidebau bieten Oberschwaben und der nordöstliche Teil des Jagstkreises. Hauptgetreidefrüchte sind: Hafer (1907: 150,653 Hektar), Spelz (147,873 Hektar), Sommergerste (99,199 Hektar). Roggen (39,962 Hektar) wird als allgemeine Brotfrucht hauptsächlich in den nordöstlichen Teilen des Landes und im Schwarzwald gebaut. Der Weizenbau dehnt sich stetig aus (1878: 21,153, 1907: 37,029 Hektar). Mais ist in allen mildern Landesteilen eine bevorzugte Körnerfrucht. Von Hülsenfrüchten werden Erbsen und Linsen überall, zum Teil als Brotfrucht, gebaut; auch Ackerbohnen dienen häufig als Zusatz zum Brot. Wickenbau ist im ganzen Lande verbreitet. Der Ertrag der wichtigsten Feldfrüchte ergab in dem guten Jahr 1907 folgende Mengen: 59,743 Ton. Roggen, 65,621 T. Weizen, 198,160 T. Spelz, 162,578 T. Gerste, 231,985 T. Hafer. Sehr umfangreich ist der Anbau von Wurzel- und Knollengewächsen, Kartoffeln (Ertrag 1907: 1,392,282 T.), Runkel- und Zuckerrüben, Kohlrüben, weißen Rüben, Möhren. Überall wird Sauerkraut, d. h. Kopfkohl (der beste auf den Fildern), gepflanzt. Auch den Handelsgewächsen ist eine nicht unbedeutende Fläche zugewiesen, obgleich der Raps- und Rübsenbau und jetzt auch, infolge der gedrückten Preise, der Hopfenbau (1885: 7992, 1907: 4942 Hektar) in der Abnahme begriffen ist. Letzteres gilt auch vom Flachs. Der Tabakbau (1906: 257 Hektar) spielt in einigen Bezirken des Neckarkreises eine nicht geringe Rolle (1906 Ertrag 549,000 kg im Werte von 401,000 Mk.). Mehrere Gegenden Württembergs stehen durch Gemüsebau und Nutzgärtnerei in großem Ruf; so namentlich die Umgegend von Stuttgart, Eßlingen (Spargel, Zwiebeln, Gurken), Ulm (Spargel), Heilbronn und das Remstal bis Schorndorf. Wiesen finden sich in großer Ausdehnung vor (1907: 301,979 Hektar mit 1,486,377 Ton. Heu), namentlich in den Tälern und an den Ufern der zahlreichen Flüsse, Weiden besonders in den obern Neckargegenden, auf und längs der Alb sowie in den oberländischen Oberamtsbezirken Wangen, Leutkirch und Waldsee. Daneben wird starker Futterbau (hauptsächlich Klee, auch Luzerne, Esparsette, Pferdezahnmais, 1907 zusammen 135,181 Hektar mit 810,180 Ton. Trockenfutter) getrieben. Der Weinbau ist in W. seit alten Zeiten einheimisch und über den größten Teil des Neckartals mit den Tälern von ca. 30 Nebenflüssen desselben, das Taubertal und seine Seitentäler sowie die Bodenseegegend, in zusammen ca. 500 Ortschaften, verbreitet. Das vorzüglichste Produkt wächst im Neckartal von Eßlingen an abwärts, im Taubertal und in der Gegend von Öhringen sowie bei Maulbronn (Elfinger). In den 80 Jahren von 1827–1906 belief sich der Weinertrag jährlich im Durchschnitt auf 384,295 hl oder 2110 Lit. von 1 Hektar der tragbaren Weinbaufläche; der Geldwert des Naturalertrags auf 9,161,934 Mk. jährlich oder 503 Mk. vom Hektar. Von großer Wichtigkeit ist auch der Obstbau, der fast über alle Gegenden des Landes, selbst über einen Teil des Schwarzwaldes und der Alb verbreitet ist. Hauptsitze des Obstbaues sind: das mittlere und untere Neckartal, die Gegend von Herrenberg, die Filder und die an das Neckartal sich anschließenden Täler der Alb. Die gewöhnlichsten Obstarten sind: Äpfel, Birnen, Zwetschen, Kirschen, Quitten, Pfirsiche und Aprikosen sowie Beerenobst aller Art. In geringerer Quantität werden Nüsse und an der Schwarzwaldabdachung gegen den Rhein Kastanien gebaut. Im zehnjährigen Durchschnitt beläuft sich der Ertrag an Kernobst auf 920,000, an Steinobst (Pflaumen, Zwetschen und Kirschen) auf ca. 73,000 dz und der Wert der Kern- und Steinobsternte auf ca. 7 Mill. Mk.

Ein höchst bedeutender Erwerbszweig ist die Viehzucht. Man zählte im Lande 1907: 115,192 Pferde, 1,070,878 Stuck Rindvieh, 277,661 Schafe, 536,478 Schweine, 88,115 Ziegen, 138,299 Bienenstöcke (darunter 113,005 mit beweglichen Waben), 203,587 Gänse, 160,934 Enten, 2,681,130 Hühner. Die Pferdezucht erfreut sich bedeutender Unterstützung von seiten des Staates. Es besteht ein Landesstammgestüt mit vier Gestütshöfen: Marbach und Offenhausen im Oberamt Münsingen, Güterstein und St. Johann im Oberamt Urach, dazu mehrere Fohlengärten. Die Rindviehzucht, in erfreulichem Aufschwung begriffen. ist im Donau- und Jagstkreis am bedeutendsten. Auf den höhern Punkten des Algäus und des Schwarzwaldes, wo der Ackerbau nicht mehr lohnenden Ertrag gibt, findet reine Weidewirtschaft statt. Gegenüber der Rindviehzucht ist die Schafzucht, die besonders in den Bezirken auf und nächst der Alb ihren Sitz hat, erheblich zurückgegangen. Die Schweinezucht ist in der Zunahme begriffen. In der neuern Zeit hat sich die Hundezüchtung in Leonberg, Ulm und Stuttgart einen Namen gemacht. Ein eigentümlicher, kleiner Erwerbszweig in der obern Donaugegend ist endlich die Schneckenzucht. Edelwild findet sich als Standwild nur in den ausgedehntern Laubholzforsten (besonders im »Schönbuch«). Die Fischerei hebt sich, seit die künstliche Fischzucht durch Staatsprämien und Vereine gefördert wird. Die Waldungen erfreuen sich einer vorzüglichen Bewirtschaftung und Benutzung. Die Gesamtwaldfläche betrug 1900: 600,415 Hektar (30,8 Proz. der Gesamtfläche des Landes). 31,23 Proz. sind Staats-, 1,08 hofkammerliche, 35,59 Privat- und 32,10 Körperschaftswaldungen. Das Laubholz nimmt 38,5, das Nadelholz 61,5 Proz. der Gesamtwaldfläche ein. Nadelholz herrscht vor auf dem Schwarzwald, in Oberschwaben und dem Ellwanger, Limpurger und Welzheimer Wald, Laubholz auf der Alb und im Mittel- und Unterland. – Der Bergbau bezweckt fast ausschließlich die Gewinnung von Eisenerzen und Salz und befindet sich, abgesehen von dem Salzwerk Heilbronn (seit 1885), in den Händen der Staatsfinanzverwaltung. Salz wird in dem genannten Privatsalzwerk und auf vier dem Staate gehörigen Salinen erzeugt, nämlich in Hall am Kocher, in Friedrichshall mit Kochendorf und Klemenshall am untern, zu Wilhelmshall und Sulz am obern Neckar. An Salz wurden 1906: 375,694 Ton., darunter 324,493 T. Steinsalz und 51,201 T. Siedesalz, erzeugt. Die Versuche auf Steinkohlen sind bisher alle fehlgeschlagen. An Torf besitzt W., besonders im Donaukreis, großen Reichtum.

Industrie, Handel und Verkehr

In der technischen Kultur hat W. seit einigen Jahrzehnten sich aus vorherrschend landwirtschaftlichen Zuständen rasch zur Großindustrie emporgearbeitet. Für die Förderung der Gewerbe und des Handels wurde 1848 eine besondere Behörde errichtet, die Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart, der acht Handels- und Gewerbekammern in Stuttgart, Heilbronn, Reutlingen, Ulm, Kalw, Heidenheim, Ravensburg und Rottweil und vier Handwerkskammern in Stuttgart, Ulm, Heilbronn, Reutlingen zur Seite stehen. Neben dem großen Landesgewerbemuseum in Stuttgart bestehen lokale in Gmünd und Spaichingen, in Stuttgart ein Württembergischer Kunstgewerbeverein mit Ausstellungen, Preisausschreiben, Prämiierungen. Von Industrie, Handel und Verkehr leben nach der Berufszählung vom 14. Juni 1895: 42,91 Proz. der Bevölkerung; die Zahl der größern Gewerbebetriebe betrug 1905 (die Ergebnisse von 1907 sind noch nicht veröffentlicht): solche mit 6–10 Gehilfen 2884 (1882: 1342), mit 11–50: 2228 (1882: 1364), mit 51–200: 556 (1882: 279), mit mehr als 200: 123 (1882: 51); von den Betrieben benutzten als Motor stehender Triebwerke: Wasser 3313, Dampf 1766, Gas oder Heißluft 624, Petroleum, Benzin 338, Elektrizität 164. Die Verarbeitung der edlen Metalle ist eins der wichtigsten Gewerbe Württembergs. Die Hauptorte sind für Gold- und Silberwaren Gmünd und Stuttgart, für Silberwaren Heilbronn und Gmünd. Wichtiger aber ist die Verarbeitung der unedlen Metalle. Eisengußwaren liefern mehrere königliche Werke (größtes zu Wasseralfingen) und eine Anzahl bedeutender Privatgießereien. Weltberühmt ist die Mausersche Gewehrfabrik in Oberndorf. Messerschmiedewaren liefern Tuttlingen, Heilbronn etc., Draht, Stifte, Nägel, Ketten etc. Aalen und Umgegend, Nägel Freudenstadt, Lochgau, Nadeln für Rundwirkstühle und Strickmaschinen Ebingen, Schrauben für Uhren-, Fahrräder-, Lokomotiven- und Dampfmaschinenfabriken Rottenburg. Große Sensenfabriken sind in Friedrichsthal und Neuenbürg. Die Fabrikation von Kupfer- und Blech waren, lackierten und unlackierten, wird in Ludwigsburg, Eßlingen, Göppingen, Biberach, Kannstatt etc. in großem Umfange betrieben. Messingwaren liefern Ulm, außerdem viele Orte Maschinen-, Feuerspritz-, Plaqué- und Messingwarenfabrikate sowie Kupferschmiede waren. Glockengießereien sind in Stuttgart, Biberach, Hall, Kochendorf, Reutlingen, Rottweil, Ulm, Kassenfabriken in Stuttgart, Aalen u. a. O., Eisenmöbelfabriken in Schorndorf. Die Bronzewaren industrie ist bedeutend in Gmünd und Stuttgart. Gegenstände der Galvanotechnik und Plattierung liefern große Etablissements in Geislingen, Eßlingen, Gmünd, Stuttgart. Metallwebereien sind in Reutlingen, Stuttgart u. a. O. In der Maschinenfabrikation übernehmen die zum Teil großartigen Etablissements (Eßlingen, Berg, Kannstatt, Heilbronn, Feuerbach, Reutlingen, Heidenheim, Göppingen, Ravensberg, Ulm etc.) Aufträge für stabile und lokomobile Dampfmaschinen, Dampfkessel, Lokomotoren und mechanische Einrichtungen jeder Art. Elektrotechnische Anstalten sind in Kannstatt und Stuttgart, Telegraphenbauanstalten in Stuttgart, Fahrradwerke von Weltruf in Stuttgart (Untertürkheim) und Neckarsulm. Mathematische, optische und physikalische Instrumente aller Art werden hauptsächlich in Stuttgart, Ulm, Ebingen. Onstmettingen, Heilbronn, Tübingen etc. gefertigt. Für chirurgische Instrumente bestehen renommierte Werkstätten in Tuttlingen, Stuttgart und Tübingen. Die Uhrenfabrikation des württembergischen Schwarzwaldes ist sehr bedeutend und hat ihre Hauptsitze in Schwenningen und Schramberg, woselbst auch Hilfs- und verwandte Betriebe (für Uhrengehäuse, Uhrenbestandteile, Kontrolluhren) namhaft vertreten sind. Die Fabrikation von Klavieren und Harmoniums (Stuttgart, Heilbronn, Kirchheim u. T., Ulm) nimmt einen hervorragenden Rang ein. Der Orgelbau wird in ca. 10 Etablissements betrieben, wovon das bedeutendste in Ludwigsburg einen Weltruf hat, weitere große in Weikersheim, Giengen a. B. Sehr bedeutend ist auch die Mundharmonikafabrikation (Hauptorte: Trossingen. Knittlingen mit vielen Fabriken). Sonstige musikalische Instrumente liefern Stuttgart, Ludwigsburg.

Das Land enthält mehr Ziegelbrennereien als, abgesehen von Bayern, irgendein deutsches Land, darunter zahlreiche Großbetriebe, die auch Tonwaren für Architektur, Wasserleitungen, Drainageröhren etc. fabrizieren. Eine große Steingutfabrik besteht in Schramberg, die auch geschätzte Majolikawaren fertigt. Für die Herstellung von hydraulischem Kalk (Roman- und Portlandzement) sind mehrere sehr bedeutende Werke, namentlich in Ulm, Blaubeuren, Ehingen, Lauffen a. N., Nürtingen, Geislingen u. a. O. vorhanden. Künstliche Wetz- und Bimssteine liefert Bietigheim. Die Glasfabriken (Buhlbach, Freudenstadt, Zuffenhausen) liefern gewöhnliches Hohlglas und Tafelglas. Die Fabrikation von chemischen Erzeugnissen blüht in zahlreichen Anstalten, deren bedeutendste sich in Heilbronn, Stuttgart, Feuerbach, Göppingen befinden. Großfabrikation von Seife wird in Untertürkheim und Heilbronn, von Soda in Neckargartach, von Wichse in Aalen, von Öl in Besigheim, Obertürkheim, Heilbronn, von Linoleum in Bietigheim, von Wachswaren in Biberach und Gmünd betrieben. Die Fabrikation von Farben und Farblacken hat ihre Hauptsitze in Stuttgart und Feuerbach. Einen Weltruf hat die Schießpulverfabrikation in Rottweil. Die Holzbearbeitungsindustrie ist dank dem Reichtum an Wäldern namhaft entwickelt; große Sägewerke sind im Schwarzwald (Rotenbach) und im Oberland. Die Leistungen in der Möbeltischlerei sind besonders in der Hauptstadt, aber auch in Ulm, Zuffenhausen, Ravensburg, Schwenningen, Reutlingen hervorragend; Parketterie und sonstige Holzbearbeitung hauptsächlich in Stuttgart, Eßlingen, Langenargen, Friedrichshafen, Meckenbeuren, Bietigheim, Kannstatt, Eßlingen, Göppingen u. a. O. Die Papierfabrikation ist eine sehr alte Industrie Schwabens; die erste Papierfabrik Deutschlands war vielleicht in der nunmehr württembergischen Reichsstadt Ravensburg. Die namhaftesten Papier-, Pappe- und Holzstoffabriken sind in Heilbronn, Baienfurt, Dettingen a. E., Faurndau, Mochenwangen, Pfullingen, Gemmrigheim, Enzberg, Wildbad, Möckmühl, Kirchheim u. T., Reutlingen, Unterkochen, Göppingen etc., die erste deutsche Kunstdruckpapierfabrik in Oberlenningen. Die Erfindung, aus Holzfaser Papierzeug zu machen, ging von einem Württemberger (Fabrikant Völter in Heidenheim, gest. 1887) aus. Die an die literarische und künstlerische Tätigkeit sich anschließenden Gewerbe, insbes. die Buchdruckereien und Buchhandlungen Württembergs, sind von der größten Bedeutung. Als Verlagsplatz nimmt Stuttgart für den Süden Deutschlands die gleiche Stellung ein, die Leipzig für Norddeutschland besitzt; neben Stuttgart sind hauptsächlich die Plätze Ulm, Tübingen, Reutlingen und Heilbronn von Bedeutung. In den vervielfältigenden Künsten: Lithographie, Photographie, Photographiedruck, Zinkdruck, Kupferdruck, Farbendruck, in der Holzschneidekunst sowie im Kunsthandel nimmt Stuttgart gleichfalls eine achtunggebietende Stellung ein. Großbuchbinderei, Kartonnagen- und Etuisfabrikation ist in Stuttgart, Feuerbach, Heilbronn, Tuttlingen, Unterreichenbach u. a. O. vertreten. Die Gerberei und Lederfabrikation blüht in Reutlingen, Backnang, Kalw, Friedrichshafen, Ebingen, Eßlingen, Nagold, Nürtingen, Tuttlingen, Biberach, Ulm, Göppingen etc., diejenige von Ledergalanteriewaren in Stuttgart. Die Fabrikation von Handschuhen ist von Bedeutung in Eßlingen, Stuttgart, Ludwigsburg und Balingen, die großindustrielle Schuhfabrikation in Böblingen, Kannstatt, Leonberg, Balingen, Kornwestheim, Schwenningen, Tuttlingen, Gmünd, Zuffenhausen, Künzelsau, die Pinselfabrikation in Ravensburg. Stark entwickelt ist die Textilindustrie. Die Seidenzwirnerei ist die bedeutendste im deutschen Reiche; Hauptsitze sind Bönnigheim, Mössingen, Isny, Winterlingen, Langenargen, Andelfingen, Unterkochen. Große Seidenwebereien sind in Waiblingen, Biberach, Waldsee, Markgröningen, Pfullingen. Die Wollindustrie Württembergs hat gegenüber der norddeutschen und englischen Konkurrenz einen schweren Stand. Kammgarnspinnereien gibt es nur wenige, aber von bedeutendem Umfang (Eßlingen, Salach, Bietigheim, Ötlingen); eine große Streichgarnspinnerei ist in Backnang. Die Herstellung von Kunstwolle ist ein neu aufgekommener Industriezweig in Feuerbach, Zuffenhausen, Ulm, Reutlingen. Die Fabrikation von wollenen Decken blüht in Mergelstetten und Kalw, von Teppichen und Läuferstoffen in Sindelfingen, die Wollfärberei und -Appretur steht schon seit alter Zeit auf sehr hoher Stufe. Die bedeutendern Wollspinnereien besitzen ihre eignen Färbereien und Appreturen; außerdem bestehen größere selbständige Wollfärbereien in Kalw, Reutlingen, Metzingen, Eßlingen, Göppingen, Aalen, Mergelstetten. Die Leinenindustrie, ein uraltes, volkstümliches Gewerbe, hat sich wieder gehoben; größere mechanische Spinnereien sind in Urach, Ravensburg-Schornreute, Weingarten. Die Leinweberei, früher auf dem Lande als Hausfleiß noch sehr verbreitet, ist heute eine Domäne der fabrikmäßigen Großindustrie; ihre Hauptsitze sind Blaubeuren, Göppingen, Sindelfingen, Laichingen. Bedeutende Bleichereien sind in Urach und Blaubeuren. Großartig entwickelt ist die Baumwollfabrikation. Die Baumwollspinnerei zählte 1895: 69, die Baumwollweberei 385 Betriebe (die größten in Brühl bei Eßlingen, Unterboihingen, Neckartenzlingen, Neckarhausen, Honan, Unterhausen, Wannweil, Sontheim, Urach, Dettingen, Mühlhausen a. N., Hall, Altenstadt-Kuchen, Göppingen, Wangen i. Alg., Eßlingen, Heidenheim, Reutlingen, Bühlingen, Betzingen, Eningen, Klingenstein, Göppingen, Urspring, Ebersbach, Kleineislingen, Salach, Uhingen, Reichenbach, Kirchheim u. T., Kannstatt, Schelklingen, Söflingen) mit zusammen 15,000 Personen. Auch die Baumwollbleicherei,-Färberei,-Druckerei und Appretur ist sehr fortgeschritten, freilich nur in bevorzugten Großbetrieben (Heidenheim, Uhingen, Reutlingen). Zwirnerei- und Nähfadenfabriken sind in Sontheim bei Heilbronn, Betzingen, Eningen, Pfullingen. Die Wirkerei, Strickerei und insbes. die Trikotfabrikation steht in hoher Blüte, und die darin beschäftigten Personen haben sich von 1882 (3693) bis 1895 (9402) nahezu verdreifacht. Die größten Betriebe sind in Ebingen, Balingen und Umgebung, Stuttgart, Vaihingen a. F., Besigheim, Böblingen, Sindelfingen, Nürtingen, Untertürkheim, Göppingen, Reutlingen, Tuttlingen, Kannstatt, Feuerbach, Ulm. Von hervorragenden Spezialbetrieben sind zu nennen die Kunst- und Fahnenstickerei in Ravensburg, Biberach, Ehingen, Aulendorf und Munderkingen, die Gardinenstickerei in Ravensburg und Mengen, die Verbandstoffabrikation in Heidenheim, die Samt- und Manchesterfabrikation in Ebingen, die Band- und Gurtenweberei in Kannstatt, Nürtingen, Neuffen, Reutlingen, Göppingen, die mechanischen Kleiderfabriken in Reutlingen, Urach, die Plüschweberei in Tübingen, Neufra, Mengen, die Haarnetzfabrikation in Laupheim. Die Korsettfabrikation Württembergs umfaßte schon 1875 über 66 Proz. der Betriebe im Deutschen Reich; Hauptplätze sind: Stuttgart, Kannstatt, Göppingen, Reutlingen, Ebingen, Heubach, Mögglingen etc. Bedeutende Filz- und Filzwarenfabrikation wird in Giengen a. Br. und Hermaringen, Bettfedernfabrikation in Kannstatt und Untertürkheim, Strohhutfabrikation in Schramberg und Dunningen, Hutmacherei in Ulm, Ebingen, Stuttgart etc. betrieben. Getreidemühlen gibt es über 3000 im Lande, wovon ein nicht unbedeutender Teil für den Handel arbeitet. Die Zahl der im Lande befindlichen Runkelrübenzuckerfabriken beträgt 3, im J. 1906 mit einer Produktion von 14,404 Ton. Rohzucker, 21,002 Ton. raffiniertem und Konsumzucker und 3475 Ton. Zuckerabläufen. Die Konditorei wird fabrik- und kunstmäßig in Stuttgart, Ludwigsburg, Ulm sowie in Biberach betrieben, wo auch die Devisen- (Tragantwaren-) Fabrikation eine große Vollkommenheit erlangt hat. Von großer Ausdehnung ist die Schokoladen- und Zuckerwarenfabrikation in Stuttgart (Untertürkheim), Aalen, Feuerbach und noch mehr die Zichorienfabrikation und Bereitung andrer Kaffeesurrogate, besonders in Ludwigsburg und Heilbronn, ferner die Fabrikation von Essig und Senf (Heilbronn, Eßlingen), von Sprit (Heilbronn, Stuttgart, Feuerbach), von Schaumwein (schon 1825 durch eine noch bestehende Fabrik in Eßlingen eingeführt), von Konserven (Heilbronn a. N.), von Hafergrütze (Gerabronn), von Eierteigwaren (Plüderhausen, Lorch), von Malzextrakt (Grunbach), sowie die Tabak- und Zigarrenfabrikation, deren bedeutendste Betriebe ihren Sitz in Lauffen a. N., Kannstatt, Heilbronn, Kalw, Heidenheim, Schnaitheim, Ulm haben. Sehr bedeutend ist die Molkereiindustrie, insbes. im Algäu (Wangen, Isny, Eisenharz, Leutkirch). Gewerbliche Bierbrauereien zählte das Land 1905: 1246 (neben 3522 Privatbrauereien), die Produktion betrug 3,968,466 hl. Die Hausindustrie ist in verschiedenen Gegenden von hoher Bedeutung; ihre hervorragendsten Zweige sind Strickerei und Wirkerei (Ba lingen, Reutlingen, Metzingen, der Heuberg), Leinweberei (Laichingen, Heidenheim), Weiß- und Gardinenstickerei (Wolfschlugen, Laichingen, Saulgau), Strohflechterei (Schramberg, Alpirsbach), Schuhmacherei (Tuttlingen, Schwenningen, Balingen, Ebingen), Handschuhnäherei (Balingen, Eßlingen), Korsetknäherei (Göppingen, Geislingen, Ebingen), Uhrmacherei, Feinmechanik, Mundharmonikafabrikation (Tuttlingen, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen).

Für den Handel sind die bedeutendsten Plätze: Heilbronn, Stuttgart, Ulm. Die Wareneinfuhr besteht in allen Arten der für Gewerbe und Industrie notwendigen Rohprodukte, in Kohle, Petroleum, ferner in Brotgetreide, Mehl, Malz, Wein, Bier, Zucker, Geflügel, Kolonialwaren, die Ausfuhr in den Erzeugnissen der Hauptindustrien, ferner in Hafer, Hopfen, Holz, Kartoffeln, Salz, Steinen, Rindvieh, Schafen, Molkereiprodukten (Butter, Käse). Bedeutende Bank- und Versicherungsgeschäfte, die ihr Arbeitsfeld nicht auf W. beschränken, sondern zum Teil auf das ganze Deutsche Reich und das Ausland erstrecken, sind in Stuttgart, auch in Heilbronn und Ulm. Lebhaft ist der Marktverkehr, hauptsächlich in Vieh, Getreide, Wolle, Leder, Rinde, Viktualien aller Art. Die Einwohner mehrerer Gemeinden treiben starken Hausierhandel mit Porzellan und Steingut (Unterdeufstetten, Matzenbach), Bürstenwaren (Lützenhardt), Schindeln, Holzwaren (Mainhardter Wald), Sämereien (Gönningen) etc. und bereisen nicht nur W., sondern, wie die Gönninger Samenhändler, auch das übrige Deutschland und das Ausland.

[Verkehr]. Schiffahrt findet auf dem untern Neckar und dem Bodensee statt. Die Dampfschiffahrt auf dem letztern ist in den Händen des Staates. Eigentum des Staates sind auch, mit Ausnahme verschiedener kleinerer Privatbahnen (ca. 265 km), die Eisen bahnen (1907 zusammen 1963 km). Die Hauptlinien sind: die Hauptbahn Bretten-Friedrichshafen (262 km), die untere Neckarbahn (Bietigheim-Jagstfeld, 4l km), die untere Jagstbahn (Jagstfeld-Osterburken, 39 km), Kocherbahn (Heilbronn-Hall-Krailsheim, 98 km), obere Jagstbahn (Krailsheim-Goldshöfe, 30 km), Tauberbahn (Krailsheim-Mergentheim, 59 km), Remsbahn (Kannstatt-Nördlingen, 108 km), Brenzbahn (Aalen-Heidenheim-Ulm, 73 km), obere Neckarbahn (Plochingen-Rottweil, 123 km), hohenzollerische Bahn (Tübingen-Sigmaringen, 88 km), obere Donaubahn (Rottweil-Immendingen, 38 km), Donaubahn (Ulm-Immendingen, 146 km), Algäubahn (Herbertingen-Leutkirch-Memmingen, 94 km; Kißlegg-Hergatz, 16 km), Schwarzwaldbahn (Zuffenhausen-Kalw, 49 km), Nagoldbahn (Horb-Brötzingen, 67 km), Enzbahn (Pforzheim-Wildbad, 23 km), Murrtalbahn (Waiblingen-Backnang-Hessenthal, 61 km und Backnang-Bietigheim, 26 km), Gäubahn (Stuttgart-Schiltach, 113 km), Bodenseegürtelbahn (Fischbach-Friedrichshafen-Hemigkofen, 21 km), Kraichgaubahn (Heilbronn-Eppingen, 25 km), außerdem verschiedene Nebeneisenbahnen (265 km) und Schmalspurlinien (101 km). Vgl. Supper, Die Entwickelung des Eisenbahnwesens im Königreich W. (Stuttg. 1895); Jacob, Die königlich württembergischen Staatseisenbahnen (Tübing. 1895). Die Post, früher Thurn und Taxisch, seit 1. Juli 1851 in die unmittelbare Verwaltung des Staates übergegangen, zählte 1907: 1086 Postanstalten, 2025 Telegraphenanstalten, Orte mit Fernsprechanstalten 670, mit öffentlichen Sprechstellen (in Orten ohne Fernsprechanstalt) 1213.

Staatsverfassung und Verwaltung

Was die Staatsverfassung anlangt, so beruht die Konstitution des Königreichs auf der Verfassungsurkunde vom 25. Sept. 1819, mit Abänderungen aus den Jahren 1868, 1874 und 1906 (vgl. Göz, Die Verfassungsurkunde für das Königreich W., erläutert, Tübing. 1906). Die Verfassung des Deutschen Reiches weist W. 4 Stimmen im Bundesrat und 17 Abgeordnete zum Reichstag zu (s. Karte »Reichstagswahlen«). Der König (gegenwärtig Wilhelm II., geb. 25. Febr. 1848, seit 6. Okt. 1891 regierend) vereinigt alle Rechte der Staatsgewalt in seiner Person, ist jedoch hinsichtlich der Gesetzgebung und Besteuerung an die Mitwirkung der Landstände gebunden. Die Krone ist erblich im Mannesstamm des königlichen Hauses nach der Linealerbfolge und dem Erstgeburtsrecht. Bei dessen Erlöschen sukzediert die weibliche Linie; doch tritt bei der Deszendenz des sodann regierenden königlichen Hauses das Vorrecht des Mannesstammes wieder ein. Der König wird mit zurückgelegtem 18. Jahre volljährig und bezieht eine Zivilliste von 1,800,000 Mk. nebst Naturalien im Betrage von ca. 240,000 Mk. Alle Württemberger haben gleiche staatsbürgerliche Rechte, die nach dem Gesetz vom 31. Dez. 1861 von dem Religionsbekenntnisse unabhängig sind. Die Landstände teilen sich in zwei Kammern. Die Erste Kammer besteht aus den Prinzen des königlichen Hauses, aus den Häuptern der standesherrlichen Familien (zurzeit 15 fürstlichen und 5 gräflichen), aus höchstens 6 vom König auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern, aus 8 Mitgliedern des ritterschaftlichen Adels, aus dem Präsidenten des evangelischen Konsistoriums, dem Präsidenten der evangelischen Landessynode und 2 evangelischen Generalsuperintendenten, einem Vertreter des Landesbischofs und einem von den katholischen Dekanen aus ihrer Mitte gewählten Mitgliede, aus je einem Vertreter der Landesuniversität in Tübingen und der Technischen Hochschule in Stuttgart, aus 2 Vertretern des Handels und der Industrie, 2 Vertretern der Landwirtschaft und einem Vertreter des Handwerks. Die Zweite Kammer (Kammer der Abgeordneten) ist zusammengesetzt aus je einem Abgeordneten der Oberamtsbezirke (63 ohne Stuttgart-Stadt), aus 6 Abgeordneten der Stadt Stuttgart und je einem Abgeordneten der Städte Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn, Reutlingen, aus 17 Abgeordneten zweier Landeswahlkreise, von denen der erste den Neckar- und den Jagstkreis umfaßt und 9 Abgeordnete wählt, der zweite den Schwarzwald- und Donaukreis umfaßt und 8 Abgeordnete wählt. Für die Wahl der Mitglieder der Zweiten Kammer gilt das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlrecht. Die 6 Abgeordneten der Stadt Stuttgart und die 17 Abgeordneten der beiden Landeswahlkreise werden je in einem Wahlgang nach dem Grundsatz der Listen- und Verhältniswahl gewählt. Je nach Ablauf von sechs Jahren muß eine neue Wahl für sämtliche durch Wahl berufenen Mitglieder der beiden Kammern angeordnet werden. Zu Mitgliedern der Ersten und Zweiten Kammer können nur solche Personen gewählt oder ernannt werden, die am Tage der Wahl oder Ernennung das 25. Lebensjahr zurückgelegt haben. Der Präsident der Ersten Kammer wird unmittelbar vom König ernannt, der der Zweiten Kammer von dieser selbst gewählt. Das Recht, Gesetze vorzuschlagen, steht dem König sowie jeder der beiden Kammern zu. Ebenso hat jede der beiden Kammern das Recht, die Minister in Anklagestand zu versetzen, für welchen Zweck sowie überhaupt zum gerichtlichen Schutz der Verfassung ein Staatsgerichtshof besteht, aus vom König ernannten und von der Ständeversammlung gewählten Mitgliedern zusammengesetzt. An der Spitze der Staatsverwaltung stehen das Staatsministerium, gebildet durch die Minister oder Chefs der Verwaltungsdepartements, und der Geheime Rat, bestehend aus den Mitgliedern des Staatsministeriums und vom König ernannten ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern. Dem Staatsministerium sind unterstellt: die Bevollmächtigten zum Bundesrat, der Verwaltungsgerichtshof und der Disziplinarhof für die Staatsbeamten. Die sechs Departements sind die der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern, des Kirchen- und Schulwesens, des Kriegswesens und der Finanzen.

An der Spitze der Rechtspflege steht das Oberlandesgericht in Stuttgart mit drei Zivilsenaten und einem Strafsenat. Weiter sind acht Landgerichte (in Stuttgart, Heilbronn, Tübingen, Rottweil, Ellwangen, Hall, Ulm, Ravensburg) mit Zivil- und Strafkammern und je einem Schwurgerichtshof eingesetzt, unter diesen stehen die 64 Amtsgerichte (s. Textbeilage »Gerichtsorganisation« im 7. Bd.). Dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten sind außer der Diplomatie auch die Archivdirektion, die Generaldirektion der Staatseisenbahnen und der Bodenseedampfschiffahrt sowie die Generaldirektion der Posten und Telegraphen untergeordnet. Unter dem Ministerium des Innern stehen außer der eigentlichen Verwaltung die Medizinalangelegenheiten, der Straßen- und Wasserbau, das Gewerbewesen und die landwirtschaftlichen Angelegenheiten. Behufs der Verwaltung ist das Land in die oben genannten vier Kreise geteilt. An der Spitze eines jeden Kreises steht eine Regierung: für den Neckarkreis in Ludwigsburg, für den Schwarzwaldkreis in Reutlingen, für den Jagstkreis in Ellwangen, für den Donaukreis in Ulm. Die Kreise zerfallen in den Stadtdirektionsbezirk Stuttgart und in 63 Oberamtsbezirke mit je einem Oberamtmann, in Stuttgart dem Stadtdirektor, an der Spitze. Neben dem Oberamt ist auf dem Gebiete der staatlichen Verwaltung der Bezirksrat teils zur Entscheidung, teils zur Mitwirkung bei bestimmten oberamtlichen Anordnungen, teils zur Beratung des Oberamts berufen; er besteht aus dem Oberamtsvorstand als Vorsitzenden und aus sechs weitern ordentlichen Mitgliedern, die nebst vier stellvertretenden Mitgliedern von der Amtsversammlung (s. unten) teils aus deren Mitte, teils aus den sonstigen Bezirksangehörigen je auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Die Gemeindeverfassung beruht seit 1. Dez. 1907 auf der Gemeindeordnung vom 28. Juli 1906, wonach die Gemeinden in solche mit mehr als 50,000 Einw. (große Städte), mehr als 10–50,000 Einw. (mittlere Städte) und in solche bis zu 10,000 Einw. (kleinere Städte und Landgemeinden) eingeteilt sind. Letztere zerfallen wieder in Gemeinden von mehr als 4–10,000 Einw. (erste Klasse), mehr als 1000–4000 Einw. (zweite Klasse) und nicht mehr als 1000 Einw. (dritte Klasse). Die Vertretung der Gemeinden und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten kommt dem Gemeinderat zu; zur Überwachung der Verwaltung ist ein Bürgerausschuß bestellt, der in den gesetzlich bestimmten Fällen zur Mitwirkung an der Verwaltung berufen ist. Der Gemeinderat besteht aus dem Ortsvorsteher als Vorsitzenden und aus 4–42 weitern unbesoldeten Mitgliedern, je nach der Größe der Gemeinden. In den mittlern und größern Städten kann durch Gemeindesatzung die Anstellung eines oder mehrerer besoldeter Gemeinderatsmitglieder angeordnet werden. Die Zahl der Mitglieder des Bürgerausschusses ist ebensogroß wie diejenige der Mitglieder des Gemeinderats. Die Mitglieder der Gemeindekollegien werden in den großen und mittlern Städten durch Verhältniswahl, in den kleinern Städten und Landgemeinden durch Listenwahl von den Gemeindebürgern gewählt. Sämtliche Gemeinden eines Oberamtsbezirks bilden die Amtskörperschaft, deren Angelegenheiten durch die Amtsversammlung und den Bezirksrat besorgt werden. Die Amtsversammlung wird unter dem Vorsitz des Oberamtmanns aus 20–30 Abgeordneten der Oberamtsstadt und der übrigen Amtsorte gebildet und besorgt hauptsächlich die ökonomischen Angelegenheiten der Amtskorporation. Die Gemeindevorsteher, Stadtschultheißen oder Schultheißen, werden aus drei von den Gemeinden gewählten Kandidaten für Gemeinden erster Klasse vom König, für die übrigen von der Kreisregierung ernannt.

Jede der drei im Königreich bestehenden christlichen Konfessionen ordnet ihre Angelegenheiten unter der Oberaufsicht des Königs selbst. Die evangelische Kirche ist seit 1823 uniert; nur in Stuttgart bilden die Reformierten eine eigne kleine Gemeinde. Das Kirchenregiment wird durch das königliche Konsistorium und den Synodus verwaltet. Die Episkopalrechte stehen dem evangelischen Landesherrn zu. Wenn der König nicht der evangelischen Konfession angehört, geht (Gesetz vom 28. März 1898) die Ausübung der landesherrlichen Kirchenregimentsrechte in der evangelischen Kirche auf ein Kollegium über, das den Namen »Evangelische Kirchenregierung« führt und aus zwei dieser Kirche angehörenden ordentlichen Mitgliedern des Geheimen Rats (darunter dem Departementschef des Kirchen- und Schulwesens, wenn er evangelisch ist), den Präsidenten des Evangelischen Konsistoriums und der Evangelischen Landessynode und einem Generalsuperintendenten besteht. Die aus 57 Mitgliedern zusammengesetzte Landessynode (6 vom evangelischen Landesherrn ernannte, ein von der evangelisch-theologischen Fakultät der Landesuniversität, 50 von den Diözesansynoden Gewählte) wirkt bei der kirchlichen Gesetzgebung in ihrem ganzen Umfange mit. Unter dem evangelischen Konsistorium als evangelische Oberkirchenbehörde stehen die Generalsuperintendenten (Prälaten) und der Feldpropst, die 49 evangelischen Dekanate mit 928 Pfarrorten und 1146 ständigen Geistlichen. Die innern Angelegenheiten der katholischen Kirche werden von dem bischöflichen Ordinariat (dem Landesbischof nebst dem Domkapitel) zu Rottenburg geleitet, das zur oberrheinischen Kirchenprovinz (Erzdiözese Freiburg) gehört. Das Verhältnis der Staatsgewalt zur Kirche ist durch das Gesetz vom 30. Jan. 1862 geregelt worden. Die verfassungsmäßige Behörde, durch welche die in der Staatsgewalt begriffenen Rechte über die katholische Kirche ausgeübt werden, ist der katholische Kirchenrat. Die Aussicht und Leitung des israelitischen Kultus- und Armenwesens ist der seit 1828 eingesetzten, von einem Ministerialrat geleiteten israelitischen Oberkirchenbehörde übertragen.

Das Kriegsministerium ist für alle Militärangelegenheiten und die sämtlichen Zweige der Kriegsverwaltung die oberste verantwortliche Staatsbehörde. Im deutschen Reichsheere bilden die württembergischen Truppen ein eignes, das 13. Armeekorps, bestehend aus 10 Regimentern Infanterie (Nr. 119–127 und 180), 4 Regimentern Kavallerie (je 2 Regimenter Dragoner, Nr. 25 und 26, und Ulanen, Nr. 19 und 20), 4 Regimentern Feldartillerie (Nr. 13,29,49 und 65), ein Pionier- und ein Trainbataillon (Nr. 13), ein Detachement Telegraphentruppen. Im Gebiete des Königreichs W. liegt der größere Teil der Reichsfestung Ulm.

Unter dem Finanzministerium stehen: die Oberfinanzkammer (mit den Abteilungen Domänendirektion, Forstdirektion u. Bergrat), Oberrechnungskammer, Staatskassenverwaltung, Steuerkollegium mit zwei Abteilungen und das Statistische Landesamt. Der Hauptfinanzetat für 1907 ergab einen Staatsbedarf von 91,268,911 Mk. Zur Deckung dieses Aufwandes sind bestimmt:

Tabelle

Der Staatsbedarf für 1907 im einzelnen ist:

Tabelle

Der Stand der Staatsschulden war im April 1907: 560,762,400 Mk., wovon auf die Eisenbahnschuld 524,769,026 Mk. kommen.

[Wappen, Orden.] Das Staatswappen (s. Tafel »Wappen I«) zeigt einen gespaltenen Schild, der rechts drei quer übereinander gestellte schwarze Hirschstangen in Gold (W.), links drei schwarze Löwen übereinander, ebenfalls in Gold (Hohenstaufen, Herzoge von Schwaben) enthält. Auf dem Wappenschild ruht ein mit der Königskrone gezierter goldener Spangenhelm; Schildhalter sind ein schwarzer, königlich gekrönter Löwe und ein goldener Hirsch, die auf einem dunkelroten Bande stehen, das in goldenen Lettern die Devise: »Furchtlos und trew« aufweist. Die Landesfarben sind Schwarz und Dunkelrot. Der König verleiht drei Ritterorden: nämlich 1) den Orden der Württembergischen Krone (s. Tafel »Orden I«, Fig. 5), zur Belohnung ausgezeichneter, dem Staate geleisteter Dienste (gestiftet 23. Sept. 1818), mit fünf Klassen (s. Kronenorden 6), 2) den Militärverdienstorden (6. Nov. 1806 gestiftet und 23. Sept. 1818 modifiziert), mit drei Klassen, und 3) den Friedrichsorden (1. Jan. 1830 gestiftet, 3. Jan. 1856 erweitert, s. Tafel »Orden I«, Fig. 14), zur Belohnung ausgezeichneter Verdienste im Militär- und Zivildienst, mit fünf Klassen (s. Friedrichsorden). Für die Inländer ist mit den vier ersten Klassen des Kronenordens und dem Militärverdienstorden Erlangung des Personaladels verbunden. Zur Belohnung militärischer Verdienste im Kriege wird der Orden der Württembergischen Krone und der Friedrichsorden je in seinen sämtlichen Klassen mit Schwertern verliehen. Der am 27. Juni 1871 gestiftete Olga-Orden wird für besondere Verdienste auf dem Felde der freiwillig helfenden Liebe im Krieg oder Frieden verliehen, und zwar ohne Unterschied an Männer, Frauen und Jungfrauen. 1889 ist noch die Karl Olga-Medaille (in Silber und Bronze) für Verdienste um das Rote Kreuz hinzugetreten. Ferner werden verliehen die Verdienstmedaille des Kronenordens und des Friedrichsordens, das Verdienstkreuz, die silberne Verdienstmedaille, die kleine und die große Medaille für Kunst und Wissenschaft (s. Tafel »Verdienstmedaillen«, Fig. 14), die silberne und die goldene Rettungsmedaille sowie militärische Dienstehrenzeichen. Die königliche Residenz ist Stuttgart, die zweite Ludwigsburg.

[Geographisch-statistische Literatur.] Die Veröffentlichungen des königlichen Statistischen Landes-' amtes: »Württembergische Jahrbücher für Statistik und Landeskunde« (seit 1818 erscheinend), »Statistisches Handbuch für das Königreich W.« (Stuttg., seit 1885), »Das Königreich W., eine Beschreibung von Land, Volk und Staat« (das. 1882–86, 3 Bde.; neue Ausg. 1893), die Beschreibung der einzelnen Oberamtsbezirke (das. 1824–86, neue Folge 1893 ff.) und »Das Königreich W. Eine Beschreibung nach Kreisen, Oberämtern und Gemeinden« (das. 1904–07,4Bde.); »Hof- und Staatshandbuch«; die »Jahresberichte der Handels- und Gewerbekammern in W.« (hrsg. von der Zentralstelle für Gewerbe und Handel); »Ortsverzeichnis des Königreichs W.« (hrsg. von der Generaldirektion der Posten, Stuttg. 1906); Lang, Die Entwickelung der Bevölkerung Württembergs im Laufe des 19. Jahrhunderts (Tübing. 1903); Ströhmfeld, Schwäbisches Wanderbuch (Stuttg. 1900); Hartmann, Durch Schwaben, Wanderbilder (Zür. 1895); Engel, Geognostischer Wegweiser durch W. (3. Aufl. mit E. Schulze, Stuttg. 1908); Göz, Staatsrecht des Königreichs W. (Tübing. 1908); Springer, Verfassung und Verwaltungsorganisation der Städte im Königreich W. (in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Leipz. 1905); Keppler, Württembergs kirchliche Kunstaltertümer (Rottenburg 1888); Paulus, Die Kunst- und Altertumsdenkmale im Königreich W. (Stuttg. 1889 ff., fortgesetzt von Gradmann). Karten: »Topographischer Atlas des Königreichs W.« (1: 50,000,55 Blatt; neu als »Höhenkurven-Karte« 1: 25,000, 1892 ff.); derselbe auch geognostisch (seit 1894 neu erscheinend), neue geologische Karte von W. 1: 25,000,184 Blatt (bis jetzt erschienen 2 Blatt); Übersichtskarten von W. 1: 200,000 (6 Blatt), 1: 400,000 (1 Blatt); geognostische Übersichtskarte 1: 600,000 (1 Blatt).

Geschichte

Die älteste germanische Bevölkerung des jetzigen Königreichs W. bildeten die Sueven. Im 1. Jahrh. n. Chr. eroberten die Römer das Land und schützten es durch den Grenzwall (s. Limes), der sich seit 150 n. Chr. von Jagsthausen über Öhringen bis Lorch hinzog und dann rechts in der Richtung auf Dinkelsbühl ausbog, gegen feindliche Angriffe; das römische Gebiet, Zehntland (Agri decumates, s. d.) genannt, war zwar mit germanischen Ansiedlern besetzt, aber die römische Kultur ward dort heimisch. Im 3. Jahrh. von den Alemanen erobert, kam es nach deren Unterwerfung durch die Franken (496) an das fränkische Reich und gehörte dann zu dem im 9. Jahrh. sich bildenden deutschen Herzogtum Schwaben (s. d.). Der erste Herr von W. (Wirtineberg, einem Schloß, das auf dem Rotenberg bei Stuttgart stand, auf dem 1860–64 eine Gruftkapelle für die königliche Familie erbaut, und dem 1907 wieder der offizielle Name W. beigelegt wurde), wird bald nach 1080 genannt. Das Geschlecht erlangte von den Staufern reiche Besitzungen und die Grafenwürde. Graf Ulrich (1241 bis 1265), mit dem die sichere Reihe der Grafen von W. beginnt, erwarb von Konradin das Marschallamt in Schwaben und die Vogtei über die Stadt Ulm und kaufte während des Interregnums neue Güter, so die Grafschaft Urach. Ihm folgten seine Söhne Ulrich II. und Eberhard I., der Erlauchte, von denen ersterer schon 1279 starb, letzterer seinen Besitz gegen die Könige Rudolf von Habsburg und Albrecht I., welche die Reichsgüter zurückforderten, zu verteidigen hatte. Von Heinrich VII. aus seinem Lande vertrieben, kehrte Eberhard erst nach des Kaisers Tode (1313) zurück. Dennoch vergrößerte er die Grafschaft durch Neuerwerbungen fast um die Hälfte und erlangte durch die Landvogtei in Schwaben nicht nur beträchtliche neue Einkünfte, sondern auch die Hoheitsrechte, die zur Entwickelung einer Territorialmacht erforderlich waren. Nach Zerstörung des Schlosses W. durch die Eßlinger machte er 1321 Stuttgart, wohin er das Erbbegräbnis seines Hauses verlegte, zur Residenz. Auf seinen Sohn Ulrich III. (1325–44) folgten dessen Söhne Eberhard II., der Greiner, und Ulrich IV. erst gemeinsam, nach des letztern Tod (1366) Eberhard allein bis (1392). Da dieser die Rechte als Inhaber der schwäbischen Landvogtei energisch geltend machte, geriet er mit den schwäbischen Reichsstädten und der Ritterschaft in Streit, siegte 1372 über die Städte bei Altheim und brach, nachdem sein Sohn Ulrich 1377 bei Reutlingen geschlagen worden war, die Macht des Schwäbischen Städtebundes durch seinen Sieg bei Döffingen (1388). Sein Enkel Eberhard III. (1392–1417) und dessen Sohn Eberhard IV. (1417–19) vermehrten den Besitz des Geschlechts durch die Erwerbung von Mömpelgard (s. Montbéliard). Nach dem frühen Tod Eberhards IV. regierte dessen Witwe, Gräfin Henriette, für die minderjährigen Söhne Ludwig 1. und Ulrich V., die, volljährig geworden, erst gemeinschaftlich herrschten, 25. Jan. 1442 aber das Land teilten; Ludwig erhielt den Uracher, Ulrich den Stuttgarter oder Neuffener Teil. Als Ludwig 23. Sept. 1450 starb, übernahm Ulrich die Vormundschaft über dessen unmündige Söhne Ludwig II. und Eberhard V. (im Bart), von denen der erstere schon 1457 starb, der letztere 1477 die Universität Tübingen gründete. Ulrich V. kämpfte 1462 mit andern Herren gegen den Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, wurde aber bei Seckenheim geschlagen und gefangen genommen und erst 1463 freigelassen. Bei seinem Tode (1. Sept. 1480) hinterließ er den Stuttgarter Anteil seinem ausschweifenden Sohn Eberhard VI., der aber 14. Dez. 1482 durch den Münsinger Vertrag die Regierung seinem Vetter Eberhard V. überließ; dieser Vertrag setzte zugleich unter Mitwirkung der Landstände die Unteilbarkeit des württembergischen Landes und die Erbfolge nach dem Rechte der Erstgeburt fest, was Kaiser Maximilian I. auf dem Wormser Reichstag 1495 bestätigte. Nur die linksrheinischen Gebiete durften zur Versorgung nachgeborner Prinzen verwendet werden; Eberhard ward zum Herzog erhoben und W. für ein Reichsfürstentum erklärt.

Württemberg als Herzogtum

Als Herzog Eberhard I. 24. Febr. 1496 kinderlos starb, folgte ihm sein Vetter Eberhard Vl., als Herzog Eberhard II. Daer sich dem von Eberhard 1. ihm bestellten Regiment der Landstände nicht fügen wollte, wurde er unter Zustimmung des Kaisers von den Ständen für abgesetzt erklärt und verzichtete förmlich 10. Juni 1498 im Horber Vertrag. Sein minderjähriger Neffe Ulrich, der Sohn des geisteskranken Grafen Heinrich, folgte ihm unter vormundschaftlicher Regierung, wurde aber 1503, erst 16jährig, vom Kaiser für volljährig erklärt. Als des jungen Herzogs Prachtliebe und Verschwendung eine Erhöhung der Steuern notwendig machten, brach 1514 im Remstal der Aufruhr des »armen Konrad« aus. Zur Herstellung der Ordnung schritten die Stände ein: durch den Tübinger Vertrag vom 8. Juli 1514 übernahmen sie die Schulden des Herzogs (950,000 Gulden), wogegen sich dieser verpflichtete, ohne ihre Zustimmung keinen Krieg anzufangen, kein Stück Land zu verpfänden, keine Schatzung auszuschreiben und niemand ohne Urteil und Recht zu bestrafen; diese Rechte bildeten die Grundlage der Verfassung des württembergischen Territoriums. Sehr bald beschwor Ulrich einen neuen Konflikt herauf: er tötete 1515 den Ritter Hans von Hutten, mit dessen Gattin er ein Liebesverhältnis hatte, und zog sich dadurch den Zorn der Ritterschaft zu; seine Gemahlin Sabine floh zu ihren Brüdern, den Herzogen von Bayern, und diese bewogen den Kaiser Maximilian, 1516 den Herzog wegen Mordes zu ächten. Als Ulrich 28. Jan. 1519 die Reichsstadt Reutlingen überfiel und besetzte, begann der Schwäbische Bund, dessen Mitglied Reutlingen war, den Krieg, eroberte W. und verkaufte es 1520 für 220,000 Gulden an Kaiser Karl V., der 1530 seinen Bruder Ferdinand damit belehnte. Herzog Ulrich, der sich nach vergeblichen Versuchen, sein Land wiederzuerobern, nach Mömpelgard begeben hatte, wo er sich der Reformation anschloß, gewann 1534 den Beistand des Landgrafen Philipp von Hessen und machte durch seinen Sieg bei Lauffen (13. Mai) der österreichischen Herrschaft ein Ende, mußte aber im Frieden von Kaaden (29. Juni 1534) die österreichische Oberlehnshoheit anerkennen. Ulrich führte nun die Reformation in W. durch und förderte aus den Gütern der eingezogenen Klöster die Zwecke der Kirche und Schule. Von neuem gefährdete Ulrich seine Herrschaft durch seine Teilnahme am Schmalkaldischen Krieg: nach dem Rückzug der Verbündeten aus Süddeutschland ward W. von den Kaiserlichen besetzt und Ulrich im Heilbronner Vertrag 1547 nur unter drückenden Bedingungen, besonders der Annahme des Interim, zurückgegeben. Gleichwohl wegen seiner neuen Rebellion mit Absetzung bedroht, starb Ulrich 6. Nov. 1550.

Ulrichs Sohn Christoph (1550–68) wurde vom König Ferdinand unter den Bedingungen des Kaadener Vertrags als Herzog von W. anerkannt. Er vollendete die Reformation in W. und legte durch die »große Kirchenordnung« den Grund zum württembergischen Kirchen- und Schulwesen, für dessen Zwecke er hinreichende Einkünfte aus dem eingezogenen Kirchengut beschaffte. Auch führte er ein allgemeines Landrecht ein und bildete im Einvernehmen mit den Ständen zur Kontrolle des Finanzwesens aus der Landschaft den Kleinern und den Größern Ausschuß, der durch sein Selbstergänzungsrecht allmählich eine oligarchische Stellung errang und die Städte selbst in den Hintergrund drängte. Christophs Sohn Ludwig (1568–93), der die Konkordienformel einführte und das Collegium illustre, eine Anstalt zur wissenschaftlichen Ausbildung weltlicher Beamten, gründete (1592), starb kinderlos, und ihm folgte der einzige noch übrige Fürst des württembergischen Hauses, Friedrich I. (1593–1608), der Sohn des Grafen Georg von Mömpelgard, eines Bruders des Herzogs Ulrich. Er erreichte es 1599, daß Kaiser Rudolf II. im Prager Vertrag gegen eine hohe Geldentschädigung W. aus einem österreichischen Lehen wieder zu einem Reichslehen machte. Er regierte fast unumschränkt und nötigte dem Landesausschuß die Bewilligung seiner bedeutenden Geldforderungen ab; doch die Aufhebung des Tübinger Vertrags und die Beseitigung der ständischen Rechte glückten ihm nicht. Sein Sohn Johann Friedrich (1608–28) mußte den Tübinger Vertrag voll bestätigen und die Hinrichtung des Kanzlers Enslin, der verschiedener Rechtswidrigkeiten angeklagt wurde, 1613 zulassen. Obgleich Mitglied der Union, nahm Johann Friedrich am Dreißigjährigen Kriege nicht teil; dennoch hatte W. von den Durchzügen und Plünderungen der Truppen, namentlich der Wallensteinschen, viel zu leiden. Mitten im Kriege starb Johann Friedrich 18. Juli 1628 und hinterließ einen erst 14jährigen Sohn, Eberhard III., für den 1628 bis 1633 seine Oheime Ludwig Friedrich, dann Julius Friedrich die Vormundschaft führten. Gleich nachdem Eberhard die Regierung übernommen, trat er dem Heilbronner Bündnis bei und stellte Truppen zum schwedischen Heer, weswegen nach der Niederlage bei Nördlingen (1634) W. von den Kaiserlichen besetzt wurde; der Herzog flüchtete nach Straßburg und kehrte erst 1638 zurück. Im Westfälischen Frieden erhielt er sein ganzes Land wieder, aber entvölkert und verarmt. Bis zu seinem Tode (3. Juli 1674) war nun Eberhard bemüht, die Finanzwirtschaft in erträglichen Zustand zu bringen, Kirche und Schule wieder einzurichten und den Wohlstand des Landes zu heben. Seinem Sohne Wilhelm Ludwig (1674–77) folgte dessen einjähriger Sohn, Eberhard Ludwig, der bis 1693 unter der Vormundschaft seines Oheims Friedrich Karl stand. Unter ihm wurde W. wiederholt von Einfällen der Franzosen (1688, 1703 und 1707) heimgesucht. Der Herzog nahm 1699 flüchtige Waldenser in W. auf, um die Bevölkerung und den Wohlstand zu mehren. Nach dem Ende des Spanischen Erbfolgekrieges richtete er einen glänzenden Hofhalt ein und stellte dadurch große finanzielle Anforderungen an seine Untertanen. Dazu kam die Mätressenwirtschaft der Gräfin Grävenitz, der zuliebe der Herzog die neue Residenz Ludwigsburg erbaute. 1731 ward die Gräfin entfernt, und 31. Okt. 1733 starb Eberhard Ludwig. Sein Nachfolger war der Sohn seines Vormundes Friedrich Karl, Karl Alexander (1733–1737), der in österreichischem Kriegsdienst katholisch geworden war und daher der besorgten Landschaft Religionsreversalien ausstellen mußte. Ihm verschaffte der Jude Süß Oppenheimer, zum Geheimen Finanzrat ernannt, das nötige Geld. Schon hieß es, der Herzog wolle die Verfassung umstürzen, die Religionsreversalien zurücknehmen und dem Katholizismus freie Bahn öffnen, als er 12. März 1737 plötzlich starb.

Während der Minderjährigkeit seines ältesten Sohnes, Karl Eugen, führte die vormundschaftliche Regierung zuerst Herzog Karl Rudolf von W.-Neuenstadt, der den Juden Süß hängen ließ, seit 1738 Herzog Friedrich Karl von W.-Öls. 1744 vom Kaiser für volljährig erklärt, übernahm Karl Eugen selbst die Regierung, entfaltete einen ungeheuern Luxus in der Hofhaltung durch Pflege des Theaters etc. und baute mit großer Pracht das neue Schloß in Stuttgart sowie die Schlösser Solitüde und Hohenheim. Gleichzeitig nahm er am Siebenjährigen Kriege gegen Preußen teil. Allerdings zahlte Frankreich bedeutende Hilfsgelder; dennoch verschlang das Heer große Summen aus Landesmitteln; auch war im evangelischen W. der Kampf gegen das protestantische Preußen nicht populär. Die nötigen Gelder verschaffte sich der Herzog durch verfassungswidrige Mittel, namentlich einen schamlosen Ämterhandel, und suchte in Gemeinschaft mit seinem obersten Minister, Grafen Montmartin, und dem Kriegsrat Rieger die Rechte der Landschaft zu unterdrücken; den Konsulenten derselben, J. J. Moser, warf er ins Gefängnis. Die Landschaft beschwerte sich wiederholt beim Kaiser; aber erst nach siebenjährigen Verhandlungen wurde 27. Febr. 1770 der sogen. Erbvergleich geschlossen, der die alten Landesverträge und das Steuerbewilligungsrecht der Stände bestätigte und die Abstellung der eingerissenen Mißbräuche verlangte. Zwar erfüllte der Herzog nicht alle Versprechungen und beging noch manche Willkürakte, wie die Verhaftung des Dichters Schubart und den Verkauf von 2000 Soldaten an Holland, aber bei zunehmendem Alter und unter dem Einfluß seiner zweiten Gemahlin, Franziska von Hohenheim, wendete er sich edlern Zielen zu und suchte durch Pflege der Wissenschaften und durch Gründung von Unterrichtsanstalten (»hohe Karlsschule«) zu glänzen. Da er keine erbberechtigten Kinder hinterließ, so folgte ihm nach seinem Tode (24. Okt. 1793) sein Bruder Ludwig Engen und, als dieser schon 20. Mai 1795 starb, der jüngere Bruder, Friedrich Eugen (1795 bis 1797), der lange Jahre in preußischen Diensten gestanden und sich mit einer Nichte Friedrichs d. Gr. vermählt hatte, weswegen seine Kinder evangelisch waren. 1796 drangen die Franzosen unter Moreau in W. ein, mit denen der Herzog 17. Juli den Waffenstillstand von Baden abschloß, demgemäß er seine Truppen vom Reichsheer zurückzog und eine Kontribution von 4 Mill. Gulden bezahlte; im Frieden von Paris (7. Aug.) trat er Mömpelgard gegen das Versprechen späterer Entschädigung an Frankreich ab. Friedrich Eugen starb 23. Dez. 1797; mit ihm endete die Reihe der katholischen Herzoge, die seit 1733 geherrscht hatten.

Württemberg als Königreich

Friedrich Eugens ältester Sohn, Friedrich II. (1797–1816), nahm gegen den Willen der Stände am Kriege der zweiten Koalition gegen Frankreich teil. W. wurde 1800 von Moreau besetzt und gebrandschatzt; der Herzog floh nach Erlangen. Im Frieden mit Frankreich (27. März 1802) trat er alle linksrheinischen Besitzungen ab und bekam dafür durch den Reichsdeputationshauptschluß an Entschädigung: die Propstei Ellwangen, die Abteien Zwiefalten und Schönthal sowie die neun Reichsstädte: Weil, Reutlingen, Eßlingen, Rottweil, Aalen, Giengen, Hall, Gmünd und Heilbronn, zusammen 2200 qkm mit 124,688 Einw., und die Kurwürde. Die neuen Gebiete erhielten als Neuwürttemberg eine besondere, in Ellwangen residierende Regierung und vor allem keine Landstände. Als 1805 der neue Krieg zwischen Frankreich und Österreich ausbrach, mußte Friedrich ein Bündnis mit Napoleon schließen und ließ seine Truppen zu den Franzosen stoßen. Seitdem ein eifriger Anhänger des Kaisers, erntete er reiche Belohnungen: im Preßburger Frieden (26. Dez. 1805) empfing er die österreichischen Besitzungen in Oberschwaben, die Grafschaften Hohenberg, Nellenburg und Bondorf und die Landvogtei Altdorf und nahm 1. Jan. 1806 die Königswürde an. Alt- und Neuwürttemberg wurden völlig verschmolzen, die alte Verfassung aufgehoben und das Kirchengut unter Staatsverwaltung gestellt. Nachdem der König 12. Juli 1806 dem Rheinbund beigetreten war, erhielt W. durch die Mediatisierung mehrerer fürstlicher und gräflicher Häuser sowie durch Gebietsabtretung einen weitern Zuwachs von 160,000 Seelen und durch den Wiener Frieden (14. Okt. 1809) Ulm, Mergentheim u. a., im ganzen 110,000 Einw., so daß W., das 1802 nur 650,000 Einw. gehabt, nun 1,400,000 Einw. zählte. Dafür mußte das württembergische Kontingent 1806–07 gegen Preußen, 1809 gegen Österreich, 1812 gegen Rußland und 1813 gegen die Verbündeten kämpfen. Nach der Schlacht bei Leipzig, während der eine württembergische Brigade zu den Verbündeten überging, fiel König Friedrich von Napoleon ab und erlangte von Metternich im Vertrag zu Fulda (2. Nov. 1813) die Garantie seines Gebietes und seiner Souveränität, worauf die württembergischen Truppen 1814–15 am Kampfe gegen Frankreich teilnahmen. Auf dem Wiener Kongreß sträubte sich der König hartnäckig gegen jede Beschränkung seiner Souveränität und trat erst 1. Sept. 1815 dem Deutschen Bund bei. Seinem Versprechen im Manifest vom 11. Jan. 1815 gemäß legte er der am 15. März eröffneten Ständeversammlung den Entwurf einer konstitutionellen Verfassung vor; doch verlangten die Stände ihr »altes, gutes Recht« zurück und lehnten den Entwurf ab. Friedrich I. starb 30. Okt. 1816, während der Verfassungsstreit im Lande aufs heftigste tobte.

Sein Sohn, König Wilhelm I. (1816–64), gelangte erst unter dem Drucke der Karlsbader Beschlüsse zur Vereinbarung einer Verfassung mit den Ständen, die am 25. Sept. 1819 verkündet wurde. Die Justiz wurde von der Verwaltung getrennt und das Land 1817 in 4 Kreise und 64 Oberämter eingeteilt. Das Schulwesen wurde verbessert, die katholische Kirche neu organisiert, 1817 eine katholisch-theologische Fakultät in Tübingen und 1828 das Bistum in Rottenburg errichtet. Besondere Fürsorge widmete der König der Landwirtschaft und gründete 1818 die land- und forstwirtschaftliche Akademie in Hohenheim. Mit Erfolg bemüht, die Finanzen des Landes zu bessern und die Steuerlasten zu mindern, führte er im Gegensatz zu seinem Vater einen sehr einfachen Hofhalt und hielt auch in der Staatsverwaltung aut strengste Sparsamkeit. Die Landstände zeigten sick. nach der einmal erfolgten Versöhnung nachgiebig und friedlich und nur 1831–33 waren einige Vertreter der liberalen Opposition unter ihnen. In einem politischen Stillleben wuchsen langsam Gewerbe und Handel und damit der Wohlstand durch den Anschluß an den Zollverein, den Bau der ersten Staatseisenbahn u. a. Erst 1848 brach in W. eine freiheitliche und nationale Bewegung aus, welcher der Könir sofort nachgab: das bureaukratische Ministerium Schlayer (seit 1833) wurde entlassen, und die am 9. März zu Ministern berufenen Liberalen, Römer, Duvernoy, Pfizer und Goppelt, versprachen 11. März liberale Reformen im Innern und Mitwirkung bei Herstellung eines einigen Deutschland. Der alte Landtag genehmigte noch die Gesetze über Bürgerbewaffnung, Versammlungsrecht und Ablösung der Grundlasten, wurde 27. März aufgelöst, und die viele demokratische Mitglieder zählende neue Kammer beschloß außer einem neuen Wahlgesetz die Abschaffung aller Privilegien. Die von der Frankfurter Nationalversammlung beschlossenen Grundrechte verkündete die Regierung als Reichsgesetze, und der widerstrebende König mußte 24. April 1849 notgedrungen auch die Reichsverfassung unterzeichnen. Die demokratische Agitation im Lande verlangte indes die Unterstützung des badisch-pfälzischen Aufstandes zur Durchführung der Reichsverfassung. Um die Erhebung Württembergs zu befördern, verlegte das Rumpfparlament seinen Sitz nach Stuttgart; doch das Ministerium schritt energisch ein, sprengte 18. Juni das Rumpfparlament durch Militär auseinander und löste den Landtag 8. Aug. auf.

Das deutschnationale Ministerium Römer hatte hierdurch W. vor einem Herübergreifen des Aufstandes bewahrt, nach dessen Unterdrückung in der Pfalz und Baden der König 28. Okt. 1849 das Ministerium entließ und Schlayer wieder an die Spitze der Regierung berief, dem im Juli 1850 v. Linden (bis 1864) folgte. Der König sagte sich entschieden von Preußen los, sprach sich gegen das preußische Unionsprojekt aus und schloß sich im Oktober 1850 in Bregenz ganz an Österreich an. Nachdem die drei von August 1849 bis Herbst 1850 durch allgemeine, direkte Wahlen zustande gekommenen demokratischen Landesversammlungen wegen Ablehnung der Regierungsvorlagen aufgelöst worden waren, hob der König im November 1850 das Wahlgesetz vom 1. Juli 1849 auf und erklärte die Verfassung von 1819 für allein gültig. Die neue Kammer bestand zumeist aus Staats- und Gemeindebeamten. Der im Mai 1851 zusammentretende Landtag genehmigte die Beseitigung des Verfassungseides der Truppen, die Aufhebung der Grundrechte, die Auflösung der Volksvereine, die Wiedereinführung der Todes- und Prügelstrafe und die Befreiung der Standesherren vom Kriegsdienst; nur die Entschädigung des Adels für seine durch die Ablösung der Grundlasten erlittenen Verluste lehnte der Landtag ab. Mit dem päpstlichen Stuhl schloß 8. April 1857 der Kultusminister Rümelin ein Konkordat, das die Entscheidung über gemischte Ehen und über die Erziehung des Klerus dem Bischof überließ und Niederlassungen geistlicher Orden erlaubte. Es wurde als königliche Verordnung verkündet, die ständische Zustimmung nur zu den eine Gesetzesänderung erfordernden Punkten vorbehalten, aber der Landtag lehnte 1861 die Vorlage ab und bat, das Verhältnis des Staates zur Kirche durch die Landesgesetzgebung zu regeln. Dies geschah durch das Gesetz vom 30. Jan. 1862, das der neue Kultusminister Golther vorlegte.

In der deutschen Frage folgte W. den Wünschen Österreichs, und als nach dem italienischen Kriege 1859 die Bundesreform wieder in Fluß kam, hielt die Regierung, auf die antipreußische Strömung im Volke sich stützend, sich möglichst zurück. Sie nahm an den von Bayern angeregten mittelstaatlichen Verhandlungen über eine engere Einigung der »rein deutschen Staaten« teil und erklärte sich 1863 für das österreichische Bundesreformprojekt. Den Herzog von Augustenburg erkannte sie als berechtigten Erben Schleswig-Holsteins an, ging aber auf die vom Landtag verlangte energische Politik gegen die Großmächte nicht ein; auch fügte sie sich dem von Preußen 1862 abgeschlossenen französischen Handelsvertrag, um eine Auflösung des Zollvereins zu vermeiden. Als jedoch König Wilhelm 25. Juni 1864 starb und sein Nachfolger, König Karl (s. Karl 82), den gemäßigt-liberalen, aber antipreußischen Freiherrn v. Varnbüler an die Spitze des Ministeriums stellte, entwickelte die Regierung nach innen und nach außen eine lebhaftere Tätigkeit. Sie hob die rückständigen Verordnungen über Presse und Vereinswesen auf (24. Dez. 1864) und beantragte 1865 beim Landtag eine bedeutende Erweiterung des Eisenbahnnetzes. In Übereinstimmung mit der Kammer erklärte sie sich gegen Preußens Haltung in der schleswig-holsteinischen Frage, nahm an den mittelstaatlichen Konferenzen in Augsburg und Bamberg teil und traf schon im April 1866 miltärische Vorbereitungen, wofür ihr im Juni der Landtag 7,700,000 Gulden bewilligte. W. stimmte 14. Juni in Frankfurt für Österreichs Antrag auf Mobilmachung aller nichtpreußischen Bundeskorps, und während ein Bataillon Hohenzollern besetzte, stieß das württembergische Kontingent zum 8. Bundeskorps. Obwohl die Schlacht bei Königgrätz die kriegerische und siegesbewußte Stimmung im Volk abkühlte, trieb Varnbüler zur Fortsetzung des Kampfes und verstand sich erst, als die Württemberger 24. Juli bei Tauberbischofsheim schwere Verluste erlitten und nach Auflösung des 8. Korps W. der preußischen Okkupation offen lag, zu Verhandlungen, die am 2. Aug. zu einem Waffenstillstand mit Manteuffel führten; der nördliche Teil des Landes wurde von den Preußen besetzt, Hohenzollern aber geräumt. Der Fried 6 vom 13. Aug. legte W. eine Kriegsentschädigung von 8 Mill. Gulden auf; gleichzeitig schloß die Regierung mit Preußen ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis.

Der Ausgang des Krieges führte in W. zunächst noch zu keiner Versöhnung mit der neuen Lage in Deutschland. Die Zweite Kammer forderte bei der Beratung des Friedensvertrags 11. Okt statt Anschluß an Preußen einen besondern süddeutschen Bund und genehmigte das 1867 veröffentlichte Schutz- und Trutzbündnis sowie den Vertrag über die Reform des Zollvereins 31. Okt. d. J. nur, weil Preußen drohte, W. im Fall der Ablehnung eines der Verträge aus dem Zollverein auszuschließen. Bei den Wahlen für das Zollparlament (24. März 1868) wurden unter Begünstigung der Regierung nur Gegner der Einigung mit Preußen, Großdeutsche, Ultramontane und Demokraten, gewählt. Nun folgten im Juni 1868 die Wahlen für die Kammer nach dem neuen Wahlgesetz, das direkte und geheime Wahl vorschrieb: dadurch erlangten die Großdeutschen und Demokraten 45 von 70 Sitzen. Durch diesen Sieg ermutigt, begann die Demokratie eine allgemeine Agitation gegen das 1868 vom Kriegsminister v. Wagner mit Mühe durchgesetzte Kriegsdienstgesetz, das »Fluchgesetz«, das nur mit bedeutenden Abschwächungen der preußischen Grundsätze über Wehrpflicht und Heeresorganisation angenommen worden war. Nun forderte die Demokratie dessen Abschaffung und Einführung der wahrhaft allgemeinen Dienstpflicht mit militärischer Jugendvorbereitung und kurzer aktiver Dienstzeit. Im März 1870 stellten Großdeutsche und Demokraten einen Antrag auf Herabsetzung der Präsenzziffer und Verminderung der Heeresausgaben, den die Finanzkommission zur Annahme empfahl. Das Ministerium war uneinig und half sich 24. März zunächst durch Vertagung der Kammern.

Die französische Kriegserklärung im Juli 1870 gab den Dingen eine ganz andre Wendung. Der im partikularistischen Stilleben eingeschlummerte deutsche Patriotismus erwachte und erhob sich für die nationale Sache. Der König erließ 17. Juli den Mobilisierungsbefehl, die Kammern bewilligten 22. d. M. fast einstimmig den verlangten Kriegskredit. Die württembergische Division wurde der unter dem Oberbefehl des Kronprinzen von Preußen stehenden dritten Armee zugeteilt und nahm an der Schlacht bei Wörth und den Kämpfen vor Paris, besonders der Schlacht bei Villiers (30. Nov. und 2. Dez. 1870), rühmlichen Anteil. Varnbüler trat 31. Aug. zurück, und der Justizminister Mittnacht (s. d.) führt: in Versailles die Verhandlungen über den Eintritt Württembergs in das neue Deutsche Reich, die am 25. Nov. zum Abschluß führten: W. behielt die eigne Verwaltung der Post, der Telegraphen, der Eisenbahnen und die besondere Besteuerung des Bieres und des Branntweins; die wüttembergischen Truppen bildeten das 13. deutsche Armeekorps, dessen Kommandeur der Kaiser ernannte, behielten aber ihr eignes Kriegsministerium, und der König ernannte die Offiziere; im Bundesrat bekam W. 4 Stimmen. Nachdem Neuwahlen der Regierung in der Zweiten Kammer eine nationalgesinnte Mehrheit verschafft hatten, wurden die Verträge mit dem Norddeutschen Bunde vom Landtag genehmigt und 1. Jan. 1871 verkündet. Die ersten Reichstagswahlen (3. März 1871) bestätigten den Umschwung der Volksstimmung; bis auf einen Ultramontanen wurden nur nationalgesinnte Männer gewählt, und ein Jahrzehnt lang offenbarte das bedeutende Übergewicht der nationalen Abgeordneten den wieder erwachten Patriotismus. Unter den 17 Reichstagsabgeordneten des Landes befanden sich 1871: 16, 1874: 13, 1877: 11, 1878: 12 nationale. Da auch das Ministerium, in dem nach Varnbülers (s. d.) Entlassung Mittnacht (s. d.) seit 1873 das Auswärtige leitete und seit 1876 Präsident war, sich auf den Boden der neugeschaffenen Rechtszustände stellte und der kränkliche König, der viel im Ausland weilte, dem zustimmte, so war die reichstreue Politik Württembergs entschieden. Auch die vorübergehenden starken Wahlerfolge der Volkspartei und der Ultramontanen in den 1880er Jahren bedeuteten keineswegs eine Abkehr der Wähler vom Reich, da auch diese Parteien sich inzwischen auf den Boden des neuen Reiches gestellt hatten.

Die Eingliederung Württembergs in das Reich stellte Regierung und Landtag vor mancherlei Aufgaben: es galt die Militärorganisation durchzuführen und die Ausführungsgesetze für die deutsche Justizreform zu erlassen. Dazu kamen zahlreiche notwendige Reformen; es wurde das Steuerwesen neu geregelt, ein Forststraf- und Forstpolizeigesetz, ein Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Lehrer und ein solches über die Verwaltung des kirchlichen Vermögens vereinbart. Dagegen fand der Plan einer Vereinheitlichung des deutschen Eisenbahnwesens keinen Anklang; ein Antrag Elben zur Förderung des Reichseisenbahnsystems wurde 30. März 1876 in der Zweiten Kammer mit 80 gegen 6 Stimmen abgelehnt, und die Erste Kammer trat dieser Auffassung bei. Indes der Ausfall in den Einnahmen der allzu schnell vermehrten Staatseisenbahnen machte 1881 die Erhöhung vorhandener und die Einführung neuer Steuern nötig, bis die Vermehrung der Reichseinnahmen die Finanzen so erheblich verbesserte, daß 1889 die Steuern herabgesetzt, wichtige Bauten ausgeführt und die Beamtengehälter erhöht werden konnten.

Immer aufs neue trat die Frage der Verfassungsreform in den Mittelpunkt des Interesses. Ihre Lösung forderte die Regierung und nicht minder die Kammern; besonders die Erste verlangte Verstärkung ihrer Arbeitskräfte. Gleichwohl scheiterten zunächst alle Versuche, da die Zweite Kammer immer einheitlicher das völlige Ausscheiden der Privilegierten (Vertreter der Ritterschaft, der Kirchen und der Universität) aus ihr und deren Ersetzung durch gewählte Abgeordnete des allgemeinen gleichen Stimmrechts forderte, während die Regierung darauf beharrte, an ihrer Stelle »ein andres geeignetes, stetiges, insofern konservatives Element«, etwa durch Gewählte von Höchstbesteuerten zu setzen. Nur geringfügige Abänderungen der Verfassung ergaben die Gesetze vom 23. Juni 1874, 1. Juli 1876, 16. Dez. 1876 und 25. Aug. 1879, die unter anderm das Recht der Initiative beider Kammern, die Bildung eines Staatsministeriums und eines Verwaltungsgerichtshofes brachten.

Durch den Beitritt Württembergs zu der Branntweinsteuergemeinschaft (1887) wurde eines der Reservatrechte aufgegeben. Im übrigen waren die Zustände so befriedigend, daß sich die glänzende Feier des 25jährigen Regierungsjubiläums des Königs 25. Juni 1889 rechtfertigte. Der König starb 6. Okt. 1891 unerwartet rasch. Da er keine Kinder hinterließ, folgte ihm sein Neffe, Prinz Wilhelm, als König Wilhelm II. (s. Wilhelm 39). Er behielt das Ministerium Mittnacht bei und betonte in einer Ansprache an das Volk besonders seine Stellung als deutscher Regent und seine Treue zu den Verträgen mit Preußen. Ein neuer Versuch einer Verfassungsrevision 1894, nach dem die Erste Kammer eine Verstärkung auf 45 Mitglieder erfahren und die Zweite Kammer 73 Mitglieder des allgemeinen Stimmrechts, 7 Vertreter der Berufsstände und 15 bevorrechtete Mitglieder zählen sollte, scheiterte an dem Widerstande der Zweiten Kammer gegen alle Vorrechte. Der 1895 neugewählte Landtag zeigte ein völlig neues Gepräge: infolge des Zusammengehens von Demokratie und Zentrum erlitt die bisher führende Deutsche Partei eine schwere Niederlage. Es wurden 31 Demokraten, 18 Ultramontane und 2 Sozialdemokraten gegen einen Konservativen und 11 Mitglieder der Deutschen Partei gewählt; das Präsidium erhielt der Führer der Volkspartei, Payer (s. d. 2). Neben der Neugestaltung der Verfassung war inzwischen auch eine solche des Steuerwesens und der Gemeindeordnung notwendig geworden. Da der König keine männlichen Nachkommen hatte, und der letzte evangelische Agnat des Hauses W., der greise Herzog Nikolaus (gest. 22. Febr. 1903) kinderlos war, stand der Übergang der Krone auf die katholische Linie zu erwarten. Deshalb mußten Bestimmungen über die Ausübung der landesherrlichen Kirchenregimentsrechte im Falle der Zugehörigkeit des Königs zu einer andern als der evangelischen Konfession getroffen werden. Allein das Religionsreversaliengesetz scheiterte 1896 an dem Widerstand der noch von den Wahlen her verbündeten Demokraten und Ultramontanen. Die neuen Beschlüsse der evangelischen Landessynode wurden 1898 nur als kirchliches Gesetz genehmigt, mit der Maßgabe, daß die nach diesem Gesetz berufenen Staatsbeamten (in erster Linie zwei Minister) zum Eintritt in die evangelische Kirchenregierung keiner höhern Genehmigung bedürfen. Der Gesetzentwurf über die Abschaffung der Lebenslänglichkeit der Ortsvorsteher wurde 1898 von der Zweiten Kammer genehmigt, aber von der Ersten abgelehnt. Wider Erwarten scheiterte auch die durch den Gesetzentwurf vom 29. Juni 1897 wieder aufgenommene Verfassungsrevision. Die Regierung war endlich bereit, die Zweite Kammer völlig auf der Grundlage des allgemeinen Stimmrechts aufzubauen, und unter den aus Wahlen hervorgegangenen Mitgliedern der Zweiten Kammer herrschte Einstimmigkeit. Der Entwurf fand 5. April 1898 mit 69 gegen 18 Stimmen der Privilegierten Annahme. Demgemäß sollte die Zahl der Mitglieder der Ersten Kammer durch Zutritt der Privilegierten von 26 auf 48 steigen; in der Zweiten Kammer aber sollten an Stelle der letztern noch 2 Vertreter Stuttgarts und 21 nach dem Proportionalwahlverfahren gewählte Abgeordnete der 4 Kreise treten. Die Reform scheiterte in letzter Stunde, da das Zentrum seine endgültige Zustimmung von der Festlegung der Konfessionsschule sowie des bischöflichen Rechts auf die Einführung geistlicher Orden und Niederlassungen abhängig machte. Diese Anträge wurden von der Regierung und den übrigen Parteien in den Verhandlungen vom 11.–14. Mai aufs entschiedenste bekämpft und schließlich mit 58 gegen 22 Stimmen abgelehnt. Infolgedessen schlug sich das Zentrum bei der endgültigen Abstimmung zu den Privilegierten, so daß die Vorlage bei 48 gegen 38 Stimmen nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit fand. Dasselbe Schicksal widerfuhr der vom Finanzminister Riecke (s. d.) ausgearbeiteten und nach seinem Tode von Zeyer vertretenen Steuerreform. Die Zweite Kammer wünschte besonders eine Progression der Einkommensteuer bis zu 6 Proz.; die Erste Kammer stellte jedoch den Höchstsatz mit 4 Proz. wieder her und verlangte, daß die Erhöhung des Einheitssatzes der Einkommensteuer der ordentlichen Gesetzgebung vorbehalten sein sollte. Da sie auch in der zweiten Beratung sich nur zu einem Höchstsatze von 4,5 Proz. verstand, lehnte die Zweite Kammer die Vorlage ab.

Der Landtag hatte somit keine seiner Aufgaben bewältigt, aber es hatte sich doch eine Änderung vollzogen insofern, als sich die Demokratie vom Zentrum trennte und die protestantischen Privilegierten ihre Stellung änderten, weil das Zentrum konfessionelle Gesichtspunkte geltend machte. Infolge dieser veränderten Lage konnte der »Reformlandtag« (1901 bis 1906) bedeutende Erfolge verzeichnen. Die Neuwahlen von 1900 brachten der Volkspartei 26, dem Zentrum 20, der Deutschen Partei 11, dem Bund der Landwirte 4 und der Sozialdemokratie 5 Vertreter. Im Ministerium waren bedeutende Änderungen eingetreten. Ende 1900 wurde an Stelle v. Mittnachts der Kriegsminister Schott v. Schottenstein (s. d.) Ministerpräsident und nach dessen Enthebung im April 1901 der Justizminister v. Breitling (s. d., seit 1896); das Ministerium des Auswärtigen und der Verkehrsanstalten übernahm der Kabinettschef des Königs, v. Soden (s. d. 2), dem Kultusminister v. Sarwey (s. d.) folgte v. Weizsäcker (s. d. 3), Kriegsminister wurde v. Schnürlen (s. d.), und nur die Minister des Innern und der Finanzen, v. Pischek (s. d.) und v. Zeyer, blieben im Amte. 1901 wurde der Eintritt Württembergs in die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft im Landtage lebhaft besprochen, und im Mai 1901 erklärte sich die Zweite Kammer aus wirtschaftlichen, politischen und konstitutionellen Gründen gegen eine solche Gemeinschaft, selbst wenn sie finanzielle Vorteile brächte; die Erste Kammer und die Regierung nahmen eine ähnliche Stellung ein. Dagegen erklärte sich der württembergische Handelskammertag entschieden für einen Anschluß an Preußen-Hessen. Immerhin brachte 1901 in dem Postmarkenvertrag mit einheitlichen Postwertzeichen einen Fortschritt auf dem Gebiete des Verkehrswesens, der zwar beinahe einen Kompetenzkonflikt hervorrief, aber doch von den Kammern genehmigt wurde. Auch in den nächsten Jahren kam die Eisenbahnfrage nicht zur Ruhe, und die Zahl der Anhänger einer Verkehrsgemeinschaft wuchs, zumal angesichts der Umleitungen der badischen und bayrischen Eisenbahnverwaltungen, gegen die 1903 im Landtag heftige Angriffe erfolgten. Als 1904 die Regierung die Initiative zur Herbeiführung einer Betriebsmittelgemeinschaft der deutschen Eisenbahnen ergriff, fand dieses Vorgehen die Zustimmung des Landtags.

Über den 1902 wieder vorgelegten Entwurf einer Steuerreform ward 17. Juli 1903 eine Einigung erzielt. Die Regierung schlug 4,5 Proz. als Höchstsatz der Einkommensteuer vor, die Zweite Kammer forderte 6 Proz., begnügte sich aber infolge des Widerstands der Ersten Kammer mit 5 Proz. bei 200,000 Mk. Einkommen und stimmte der geforderten Erweiterung des Budgetrechts der Ersten Kammer zu. Das Gemeindesteuerrecht wurde gleichzeitig abgeändert, besonders durch die Bestimmung eines höchstens 50prozentigen Zuschlags zur staatlichen Einkommensteuer. Im April 1902 wurde ein Volksschulgesetz vorgelegt, das für größere Bezirke Schulaufsicht im Hauptamt durch Geistliche oder Schulmänner vorsah. Die Zweite Kammer nahm die Vorlage an, aber die katholische Mehrheit der Ersten lehnte die Zulassung von Schulmännern zur Bezirksschulaufsicht ab, und die Regierung zog nun die Vorlage zurück. Die katholischen Prinzen des königlichen Hauses, insbesondere Herzog Albrecht, seit dem Tode des Herzogs Nikolaus präsumtiver Thronfolger, hätten eine Entscheidung zugunsten der Regierungsvorlage herbeiführen können, blieben aber der Sitzung fern. Der Fall des Schulgesetzes ließ die Verfassungsreform wieder aufleben, da es galt, den Charakter der Schule als unabhängiger Staatsanstalt sicherzustellen. Teilweise wurde in Kundgebungen sogar die Abschaffung der Ersten Kammer gefordert. Am 15. Juni 1905 ging den Ständen der Entwurf einer Verfassungsänderung zu: die Grundlinien bildeten die Schaffung der »reinen Volkskammer«, hervorgehend aus allgemeinen Wahlen, und die Erhöhung der Mitgliederzahl und des Einflusses der Ersten Kammer. Für die aus der Zweiten Kammer ausscheidenden Privilegierten war außer einer stärkern Vertretung der Stadt Stuttgart kein Ersatz vorgesehen. Auf der andern Seite sollte die Erste Kammer durch den Eintritt der Ritter, einflußreicher Vertreter der Kirchen und Schulen, von Handel, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft lebenskräftiger werden und ein erweitertes Budgetrecht erhalten. Das Zentrum verhielt sich ablehnend, während die Privilegierten grundsätzlich mit der Neugestaltung einverstanden waren. Die Mehrheit der Zweiten Kammer forderte dagegen einen Ersatz für die ausscheidenden Privilegierten durch Erwählte des allgemeinen Stimmrechts nach dem Proportionalwahlverfahren und bestand auf dem Budgetvorrecht. Eine Minderheit befürwortete einen Ersatz durch berufsständische Vertreter. Zweimal kehrte der Entwurf abgeändert aus der Ersten Kammer zurück, bis 9. Juli 1906 vollständige Einigung erzielt und der Entwurf in der Ersten Kammer einstimmig, in der Zweiten mit 66 gegen 21 Stimmen des Zentrums und zweier Ritter angenommen wurde. Nach diesem Gesetz besteht die Erste Kammer aus den Prinzen des königlichen Hauses (zurzeit 4), den Standesherren (zurzeit 19), aus höchstens 6 königlichen Räten, 8 Vertretern der Ritterschaft, 4 der evangelischen und 2 der katholischen Kirche, je einem der beiden Hochschulen, 2 Vertretern des Handels und der Industrie, 2 der Landwirtschaft und einem des Handwerks. Die Zweite Kammer besteht aus 63 Bezirksabgeordneten und 6 Städteabgeordneten, gewählt nach romanischem Verfahren, ferner aus 6 Abgeordneten der Stadt Stuttgart und 17 Abgeordneten der zwei Landeswahlkreise, gewählt nach dem Proportionalwahlverfahren.

Wenige Tage später wurde auch die neue Gemeinde- und Bezirksordnung nach langen Verhandlungen endgültig angenommen; sie brachte eine Ausdehnung der Selbstverwaltung in den Gemeinden und Bezirken, die Beseitigung der lebenslänglichen und die Einführung der periodischen Wahl der Ortsvorsteher ohne rückwirkende Kraft. Nur die Schulreform steht noch aus. Die Wahlen auf Grund des neuen Gesetzes um die Jahreswende 1906/07 ergaben trotz eines unverkennbaren Vordringens der extremen Parteien (Bauernbund und Sozialdemokratie) keine wesentliche Kräfteverschiebung. Es wurden gewählt 15 Mitglieder des Bauernbundes, 13 der Deutschen Partei, 24 der Volkspartei, 15 der Sozialdemokratie und 25 des Zentrums. Die anschließenden Reichstagswahlen ergaben eine Niederlage der Sozialdemokraten, die von 4 Wahlkreisen nur einen behaupteten. Der neue Landtag, der auch neue Minister, v. Weizsäcker als Verkehrsminister und Ministerpräsident, v. Fleischhauer als Kultusminister, v. Marchthaler als Kriegsminister, von Schmidlin als Justizminister, antraf, führte eine umfassende Beamtenbesoldungsausbesserung mit einem Gesamterfordernis von rund 6 Mill. Mk. durch.

[Geschichtsliteratur.] »Wirttembergisches Urkundenbuch« (hrsg. vom königlichen Staatsarchiv, Stuttgart 1849–1907, Bd. 1–9); »Württembergische Geschichtsquellen« (das. 1894 ff.) und »Darstellungen aus der württembergischen Geschichte« (das. 1904 ff.; beide hrsg. von der Kommission für Landesgeschichte); Stälin, Wirtembergische Geschichte (das. 1841–73, 4 Bde.; bis 1593); P. F. Stälin, Geschichte Württembergs (Gotha 1882–87, Bd. 1 in 2 Tln.); E. Schneider, Württembergische Geschichte (Stuttg. 1896); Belschaer, Geschichte von W. in Wort und Bild (das. 1902); Weller, Württemberg in der deutschen Geschichte (das. 1900); Fricker und Geßler, Geschichte der Verfassung Württembergs (das. 1869); Hieb er, Die württembergische Verfassungsreform von 1906 (das. 1906); Wintterlin, Geschichte der Behördenorganisation in W. (das. 1904–06, Bd. 1 u. 2); »W. und sein König 1864–1889, eine Festgabe« (das. 1889); »Württembergische Kirchengeschichte«, hrsg. vom Kalwer Verlagsverein (Kalw u. Stuttg. 1893); R. Schmid, Reformationsgeschichte Württembergs (Heilbr. 1904); Golther, Der Staat und die katholische Kirche im Königreich W. (Stuttg. 1874); Kaißer, Geschichte des Volksschulwesens in W. (das. 1894–97, 2 Bde.); Bartens, Die wirtschaftliche Entwickelung des Königreichs W. (Frankf. 1901); Binder, Württembergische Münz- und Medaillenkunde (neue Bearbeitung von Ebner, Stuttg. 1904 ff.); Haug und Sixt, Die römischen Inschriften und Bildwerke Württembergs (das. 1898–1900, 2 Tle.); Hofmann, Historischer Reisebegleiter für Deutschland, Bd. 3: Das Königreich W. (Berl. 1906); Krauß, Schwäbische Literaturgeschichte (Freib. i. Br. 1897–1899, 2 Bde.); »Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte« (Stuttg. 1878–1905); Heyd, Bibliographie der württembergischen Geschichte (Bd. 1 u. 2, das. 1895–96; Bd. 3 von Th. Schön, 1907), und die »Geschichtskarten von Deutschland« im 4. Band.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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